URG-Revision: Digitaler Kopierschutz sorgt für heisse Köpfe
Heute Dienstag kommt die Revision des Urheberrechtsgesetzes in den Ständerat. Im Vorfeld haben die Swiss Internet User Group (SIUG) und weitere Organisationen in drei offenen Briefen den Ständerat darum gebeten, die vorgesehenen Bestimmungen über digitale Kopierbeschränkungen mit Pflichten zu ergänzen, die bei der Anwendung der sogenannten „technischen Schutzmassnahmen“ beachtet werden müssen. So soll zum Beispiel verhindert werden, dass Musik zweimal gekauft werden muss; einmal für die Stereoanlage zu Hause und einmal für den MP3-Player unterwegs. Ausserdem sollen Anbieter verpflichtet werden, die nötigen Informationen offen zu legen, damit Dokumente auf jedem Computer geöffnet werden können. Nach der Meinung Wilhem Tux’, einer Initiative für Freie Software in der Schweiz, dürfe durch die Schutzmassnahmen nicht verhindert werden, dass Dokumente sowie Audio- und Video-Inhalte mit freier Software geöffnet werden können. Und Wikipedia Schweiz machte gemeinsam mit Digitale Allmend und dem Studentenverein The Alternative auf mögliche Konsequenzen des digitalen Kopierschutzes aufmerksam. Solche „Technischen Schutzmassnahmen“ könnten die Privatsphäre gefährden, zu einer Abhängigkeit von einem Software-Anbieter führen und bewirken, dass gekaufte Werke durch den Fortschritt der technischen Entwicklung unbrauchbar würden.
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