Ruedi Nosers Anfrage

Was der Bundesrat zum Glasfaserausbau denkt

Uhr | Aktualisiert
von asc

Der Nationalrat (FDP) des Kanton Zürich Ruedi Noser hatte am 11. April 2011 eine dringliche Anfrage zwecks des Ausbaus des Schweizer Glasfasernetzes an den Bundesrat gestellt. Einen Monat später hat der Bundesrat geantwortet.

Die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) schafft sich derzeit in der IT- und Telekommunikationsbranche keine neuen Freunde. Aktueller Anlass ist ihr Entscheid, das Gemeinschaftsunternehmen im Kanton Freiburg von Swisscom und Groupe E für den flächendeckenden Glasfaserausbau für nicht prüfungsfähig zu erachten und somit weder explizit zu erlauben noch zu verbieten. Doch nicht nur in Freiburg herrscht Rechtsunsicherheit. Nicht weniger als zwölf Verfahren sind aktuell bei der Weko hängig. Es handelt sich dabei um die Kooperationsverträge zwischen Swisscom und den lokalen Elektrizitätswerken (EW), die diese der Weko zur Prüfung vorgelegt haben. Denn es ist klar: Kaum jemand will ohne solide Rechtsgrundlage Millioneninvestitionen tätigen. Die Weko gerät so unter Zeitdruck.

Hohe Bandbreiten sind Voraussetzung für Cloud Computing

Aus Sicht des Bundesrates ist die zeitgerechte Versorgung der Schweiz mit Hochbreitbandanschlüssen wichtig. Hohe Bandbreiten stellen eine wichtige Voraussetzung für die Implementierung neuer Anwendungen wie etwa "Cloud Computing" und sind für die Schweiz namentlich im internationalen Standortwettbewerb von grosser Bedeutung. Der Bundesrat begrüsst deshalb, dass verschiedene Akteure - inklusive Kabelnetzbetreiber - in den Ausbau von entsprechenden Infrastrukturen investieren. Gleichzeitig begrüsst er auch die Kooperationen zwischen der Swisscom und verschiedenen Elektrizitätswerken im Bereich des Glasfaserausbaus (Fiber to the Home, FTTH), da diese Synergien schaffe und Investitionsdynamik fördere.

Im Hintergrund dieser Thematik startete der Zürcher Nationalrat Ruedi Noser vor einem Monat eine Anfrage zum Schweizer Glasfaserausbau an den Bundesrat – am Mittwoch wurden seine Fragen beantwortet. Noser stellte unter anderem die Frage, wie der Bundesrat gedenkt sicher zu stellen, dass die geschlossenen Kooperationsverträge zwischen der Swisscom und ihren Partnern, bei deren Prüfung durch die Weko nicht durch eine lange Bearbeitungsdauer geschädigt werden?

Der Bundesrat antwortete darauf, dass er keinen Einfluss auf die Dauer der Prüfung der Kooperationsverträge durch die Weko habe. Da diese das Dossier erklärter massen mit hoher Priorität behandle und in Aussicht gestellt hat, im Verlauf des Sommers ihre Vorabklärungen abzuschliessen. Aus Sicht des Bundesrates ist es verständlich, dass die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) die geschlossenen Kooperationsverträge - welche ihr von Swisscom und deren Partnern unaufgefordert vorgelegt wurden - prüft. „Gerade in einem Bereich wie FTTH, der heute durch das Fernmelderecht nicht reguliert wird, ist es besonders wichtig, dass die Weichen in Richtung Wettbewerb richtig gestellt werden“, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates.

Koordinierter Aufbau erforderlich

Noser wollte auch noch wissen, wie der Bundesrat sicherstellen wolle, dass der Entscheid der Weko die Kooperationen insgesamt nicht gefährde, zumal die Vereinbarungen an einem Roundtable der Comcom bereits beurteilt und aus Sicht dieser fachspezifischen Behörde faktisch gut geheissen wurden?

Der Bundesrat antwortete, dass die teilnehmenden Firmen am Fiber-Roundtable zu dem Schluss gekommen sind, dass es notwendig sei, die Glasfasernetze koordiniert aufzubauen. Zudem seien die Kooperationsvereinbarungen zwischen den einzelnen Firmen weder von der Comcom noch am Fiber-Roundtable begutachtet worden. Laut Bundesrat fehlte der Comcom dazu auch die Kompetenz. Deshalb müssten die Marktteilnehmer selbst entscheiden, ob nach allfälligen Beanstandungen durch die Weko die Kooperationen in modifizierter Form weitergeführt würden.

Keine Verzögerung des Glasfaserausbaus

Schliesslich wollte Naser in seiner Anfrage noch wissen, welche Massnahmen der Bundesrat ergreifen will, wenn die Weko zum Schluss kommt, dass die Verträge korrigiert werden müssen, damit die modernen Glasfasernetze in der Schweiz so rasch als möglich gebaut werden können. Darauf der Bundesrat: „Allfällige von der Weko erwirkte Anpassungen an den Kooperationsverträgen würden den Glasfaserausbau in der Schweiz nicht zwangsläufig verlangsamen.“ Gemäss Angaben des Bundesrats müsse auch beachtet werden, dass es bei der Versorgung mit Hochbreitband nicht nur um Glasfaser gehe. Da hohe Bandbreiten auch durch Kabelnetze und die neue Mobilfunktechnologie Long Term Evolution (LTE) zur Verfügung gestellt werden könne.

Für den Bundesrat stehe im Fokus, dass die Schweiz rechtzeitig und möglichst flächendeckend über eine fortschrittliche Hochbreitbandinfrastruktur verfügt. Dafür kündigte er an, dass das Bakom demnächst eine Arbeitsgruppe einberufen werde, in der die interessierten Kreise - Netzbetreiber, Verbände, öffentliche Hand - vertreten sind. Dort sollen der Stand und die künftige Entwicklung hinsichtlich Hochbreitband-Angebot- und Nachfrage transparent gemacht beziehungsweise abgeschätzt werden.