Weko büsst Swisscom mit 220 Millionen Franken, diese rekurriert
Die Wettbewerbskommission (Weko) stellt fest, dass Swisscom durch ihre Preispolitik bei ADSL-Diensten bis zum 31. Dezember 2007 ihre Wettbewerber behindert hat. Die Weko sanktioniert Swisscom im Entscheid vom 19. Oktober 2009 für diesen Verstoss gegen das Kartellgesetz mit einem Betrag von 219'861’720 Franken.
Swisscom habe ihre Vorleistungen, auf deren Basis Bluewin-Wettbewerber wie Sunrise, VTX oder Green ihre Angebote den Endkunden unterbreiten, zu teuer verkauft, so die Weko. Die Konkurrenten hätten daher ihr ADSL-Geschäft nicht profitabel betreiben können, während Swisscom selbst ihre Verluste bei Bluewin durch Gewinne bei den Vorleistungen überkompensiert habe. Diese Preispolitik beurteilt die Weko als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die hohen Vorleistungspreise hätten zudem auch zum hohen Preisniveau in der Schweiz beigetragen.
Swisscom reagierte prompt auf die Weko-Verfügung und gab bekannt, gegen diese Rekurs einzulegen. Swisscom hat bereits im Rahmen des Verfahrens zu den Mobilterminierungspreisen die Kompetenz der Wettbewerbskommission zum Erlass von Bussen bestritten. Diese Rechtsfrage ist vor dem Bundesverwaltungsgericht als Oberinstanz der Wettbewerbskommission hängig. Swisscom hatte deshalb die Wettbewerbskommission um Sistierung des DSL-Verfahrens ersucht. Man sei sehr erstaunt, dass die Wettbewerbskommission den bevorstehenden Grundsatzentscheid des Gerichts nicht abgewartet und trotz unklarer Rechtslage eine weitere Sanktion gegen Swisscom verhängt habe, so das Unternehmen.
Auch von einer zu kleinen Marge bei den Breitbanddiensten könne keine Rede sein, betont Swisscom. Das Unternehmen habe bewiesen, dass es das DSL-Endkundengeschäft profitabel betreiben könne.
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