Wird im Kampf gegen Pädophilie bald auch Streaming bestraft?
Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) unterstützt die Standesinitiative 06.301 des Kantons Basel-Landschaft. Sie verlangt eine Erhöhung des Strafmasses für den Konsum und Vertrieb von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie. Darüber hinaus will das EKKJ ausserdem das Streaming solcher Inhalte unter Strafe stellen. Bisher betraf das Gesetz nur das Herunterladen pornografischer Bilder und Videos. Die Internetprovider sollen zudem Abonnemente ohne pornografische Inhalte für Familien anbieten.
„Ein höheres Strafmass reicht für die EKKJ nicht. Das blosse Betrachten illegaler Pornografie muss ebenfalls strafbar sein“, heisst es in der Medienmitteilung. Das StGB (Art. 197 Abs. 3bis) verbiete aber lediglich den Besitz solcher Filme. Darum müsse die Strafnorm verschärft werden, um jeglichen Konsum, der willentlich erfolgt, unter Strafe zu stellen – auch das Streaming. Der Ständerat wird am 1. Juni über die Initiative debattieren.
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