1'500 Euro Busse wegen negativer Review
Eine Bloggerin fand das Essen in einem südfranzösischen Restaurant gelinde gesagt unbefriedigend und tat ihre Meinung öffentlich kund. Damit hatte sie wortwörtlich die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Damit hätte sie nicht gerechnet. Nachdem Caroline Doudet ein ihrer Meinung nach widerliches Mahl in einem Restaurant zu sich genommen hatte, liess die Französin es sich nicht nehmen, das Lokal auf ihrem Blog zu kritisieren. Dabei war es nicht nur das Essen an diesem Abend, das der Dame nicht entsprach. Nein, auch der Kellner sei ein Rüpel der übleren Sorte gewesen. So habe er sie in harschem Tone dafür kritisiert, sich ohne seine Erlaubnis gesetzt zu haben. Das passte Madame Doudet gar nicht, wie sie in ihrem Blog in deutlichem Französisch kundtat: "J'aime pas trop me faire engueuler par les serveurs."
Nun, das mit der Kritik, das hätte sie trotzdem besser gelassen. Der Wirt des Lokals zeigte sich ob der negativen Online-Review nämlich alles andere als begeistert. Vor allem weil der Eintrag in Google regelmässig sehr weit oben auftauchte (und es damals noch nicht die Möglichkeit gab, bei Google unliebsame Einträge entfernen zu lassen), entschied er sich Madame Doudet zu verklagen. Und siehe da: Das Gericht teilte seine Meinung. In einem Kurzprozess verdonnerte es die Bloggerin zu einer Strafe von 1'500 Euro. Caroline Doudet möchte nun laut eigener Aussage keine Online-Reviews mehr schreiben.
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