Improware verklagt Inter GGA

Inter GGA wegen Vertragsbruchs vor Gericht

Uhr | Aktualisiert
von David Klier

Der Provider Improware wirft dem Kabelnetzbetreiber Inter GGA die Nichteinhaltung des Kündigungsvertrages vor. Inter GGA steht jetzt vor Gericht.

Am Dienstag hat der Streit zwischen dem Nordwestschweizer Kabelnetzbetreiber Inter GGA und Improware eine neue Dimension angenommen. Inter GGA stand vor Gericht, wie die Basler Zeitung (Baz) berichtet.

Kläger ist der Provider Improware. Der Vertrag zwischen den beiden Parteien läuft Ende des Jahres aus. Inter GGA kündigte den Vertrag aber vorzeitig auf Ende November. Dagegen klagt Improware nun. Teil der Anklage sind aber auch ein allfälliger Vertragsbruch seitens Inter GGA und eine superprovisorische Verfügung von Improware. Die Verfügung untersagt es Inter GGA Kundendaten des Providers zu nutzen.

Unterlagen belegen Vertragsbruch

Recherchen der Baz zeigten, dass Inter GGA ebenfalls eine superprovisorische Verfügung gegen Improware erwirkt hatte. Die Recherchen sollen zudem aufzeigen, dass Inter GGA möglicherweise tatsächlich den Vertrag mit Improware gebrochen hat.

Denn der Baz liegen nach eigenen Angaben Unterlagen vor, die beweisen sollen, dass Inter GGA Internet- und Telefonie-Angebote des neuen Providers Quickline bereits liefert. Selbst unter Berücksichtigung der vorzeitigen Vertragskündigung Ende November, könnte dies als ein Vertragsbruch gewertet werden. Denn bis dahin hat Improware laut Vertrag das alleinige Recht, das Inter-GGA-Gebiet mit seinen Angeboten zu beliefern.

Inter GGA spricht von Testinstallationen

Gemäss Baz beziehen die Schule Dornach und das Schwimmbad Arlesheim Internet von Quickline. Das Problem daran: Die Aktionärsgemeinden müssten theoretisch über diesen Vertragsbruch im Bilde sein. Denn Inter GGA informierte über die beiden Fälle an der letzten Aktionärsversammlung Ende August, wie die Baz weiter schreibt.

Inter-GGA-Geschäftsführer Gregor Schmid sagte gegenüber der Baz, dass es sich um Test-Modems handle. "Beides sind Probeinstallationen, die für Tests der zukünftigen Infrastruktur notwendig sind." In den Unterlagen stehe jedoch nur "Inbetriebnahme beim Schwimmbad und Gemeinde-Bibliothek nach zweimonatiger Testphase." Die Schule Dornach wird offenbar gar nicht erwähnt. Allem Anschein nach beziehen ausserdem auch erste Privatkunden Internet und Telefonie über Quickline.

Chaos bei den Abo-Preisen

Weitere Unterlagen, die der Baz vorliegen sollen, würden im Zusammenhang mit Privatkunden Chaos und Unsicherheit bezüglich künftiger Abo-Preise belegen. Als Beispiel nennt die Baz zwei Bestellungen desselben Datums.

Inter GGA wirbt mit Abopreisen, die nur halb so hoch sind, wie die sonst üblichen Quickline-Tarife. Trotzdem muss ein Kunde den vollen Preis bezahlen. Zusätzlich fallen 69 Franken für das Modem an und 50 Franken, um die Telefonnummer behalten zu dürfen.

Ein anderer Kunde soll am selben Tag einen Vertrag mit online beworbenen Preisen erhalten haben. Im Vertrag stehe aber, dass das Abo ab dem siebten Monat wieder doppelt so teuer werde. Schmid sagte der Baz, dass die günstigen Preise bis zu Einführung der neuen Quickline-Produkte Mitte 2015 gelten würden.