Bundesanwaltschaft: Kein Strafverfahren gegen NSA und Co.
Die Digitale Gesellschaft hatte aufgrund der Enthüllungen von Edward Snowden eine Anzeige gegen Unbekannt eingereicht. Diese wird nun von der Bundesanwaltschaft nicht weiter verfolgt. Die Bedingungen für die Eröffnung eines Strafverfahrens seien nicht gegeben.
Die Bundesanwaltschaft wird keine Strafanzeige gegen NSA und Co. eröffnen, wie die Digitale Gesellschaft Schweiz (DG) heute mitteilt.
Der Leitende Staatsanwalt des Bundes, Carlo Bulletti, erklärt in einem Brief, den die DG veröffentlicht hat, dass die Bedingungen für die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt wegen verbotenem Nachrichtendienst und weiterer Delikte nicht erfüllt seien.
Im Sommer 2013 hatte die DG Strafanzeige im Zusammenhang mit den Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden zur globalen Überwachung beim zuständigen Bundesanwalt Michael Lauber eingereicht. Bis Ende 2013 war noch kein Strafverfahren gegen NSA und Co. eröffnet worden.
Die Digitale Gesellschaft Schweiz besteht seit anfangs 2011 und ist ein offener Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Kreise. Dem Bündnis angeschlossen sind rund 50 Personen und 15 Gruppierungen. Dazu gehören unter anderem Grundrechtsorganisationen, Parteien, und Betreiber von Netzwerkdiensten.
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