E-Government Schweiz ab 2016

Weichen für zukünftiges E-Government sind gestellt

Uhr | Aktualisiert

Wie geht es mit dem E-Government in der Schweiz ab 2016 weiter? Mit dieser Frage beschäftigt sich zurzeit der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz.

Die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung zur E-Government-Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen läuft Ende 2015 aus. Aus diesem Grund hat der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz nun die Weichen für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im E-Government gestellt, wie die Geschäftsstelle E-Government Schweiz mitteilt.

Im laufenden Jahr sollen demnach die strategischen Ziele sowie Varianten für die zukünftige Organisation und Umsetzung von E-Government ausgearbeitet werden. Der politische Prozess zur Schaffung der zukünftigen rechtlichen Grundlage der E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz startet Ende 2015.

E-Rechnung und Personenidentifikator

Im Rahmen der priorisierten Vorhaben unterstützt der Steuerungsausschuss die Forderung der Konferenz der Finanzdirektoren, die Schaffung der nötigen rechtlichen Grundlagen für den breiten Einsatz eines eindeutigen Personenidentifikators unter Gewährleistung des Datenschutzes zu prüfen. Eine Interpellation will zudem die E-Rechnung in der Bundesverwaltung vorantreiben.