Kanton Glarus neu mit Vote électronique
Der Kanton Glarus ist seit dem Abstimmungswochenende neu und der Kanton Zürich erneut bei Vote électronique dabei. Zudem kam es bei der Auszählung der elektronischen Stimmen zu einem Unterbruch.
Anlässlich der Eidgenössischen Volksabstimmung vom Wochenende hat der Kanton Glarus zum ersten Mal seinen Auslandschweizer Stimmberechtigten den elektronischen Stimmkanal angeboten, wie die Bundeskanzlei mitteilt. Ausserdem habe der Kanton Zürich die Versuche mit dem elektronischen Stimmkanal wiederaufgenommen, nachdem die Versuche 2011 sistiert wurden. Zudem sei es bei der Auszählung der elektronischen Stimmen des Consortiums Vote électronique zu einem Unterbruch gekommen, heisst es weiter. Der Prozess habe nach einem manuellen Eingriff abgeschlossen werden können. Zurzeit laufen Abklärungen, damit solche Vorfälle künftig verhindert werden können.
Dank der Einführung der elektronischen Stimmabgabe in den zwei Kantonen haben gemäss der Bundeskanzlei neu 99'224 der 142'000 schweizweit registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten vom neuen Stimmkanal profitieren können. Bund und Kantone haben so nach eigenen Angaben das 2011 festgelegte Ziel erreicht, der Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten bis zu den Wahlen 2015 den elektronischen Stimmkanal anzubieten.
Individuell verifizierbare Systeme
In allen beteiligten Kantonen sind laut einer Mitteilung individuell verifizierbare Systeme zum Einsatz gekommen. Dadurch solen die Stimmberechtigten überprüfen können, ob ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist. Diese Verifizierbarkeit steht im Zentrum der neuen Sicherheitsanforderungen, die der Bundesrat 2013 in seinem dritten Bericht zu Vote électronique 2013 definiert hat.
14 Kantone haben insgesamt 194'000 Stimmberechtigten die Möglichkeit angeboten, elektronisch abzustimmen. Die Kantone Genf und Neuenburg haben neben ihren Auslandschweizern auch dieses Mal wieder Inlandschweizer Stimmberechtigte in den Versuch mit der elektronischen Stimmabgabe einbezogen. Weitere zwölf Kantone (Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich) haben sich auf Auslandschweizer beschränkt.

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