Bundesrat prüft Open-Source-Freigaben durch Bundesstellen
Der Nationalrat hat ein Postulat von Balthasar Glättli bezüglich Open-Source-Freigaben durch Bundesstellen angenommen. Nun wird der Bundesrat prüfen, ob dafür eine Gesetzesänderung nötig ist.
Der Nationalrat hat ein von Balthasar Glättli (Grüne, ZH) eingereichtes Postulat bezüglich Open-Source-Freigaben durch Bundesstellen befürwortet. Nun muss der Bundesrat prüfen, ob das Finanzhaushaltsgesetz (FHG) angepasst werden muss, damit Bundesstellen Software unter Open-Source-Lizenz freigeben können.
Bereits 2012 reichte Nationalrat Thomas Weibel (GLP, ZH) eine Interpellation ein, die Freigaben von Open Source Software durch Bundesbehörden explizit erlauben wollte. Der Bundesrat liess deswegen ein Gutachten durch Verwaltungswissenschaftler Georg Müller und Stefan Vogel erstellen. Gemäss deren Aussagen können Behörden untereinander ohne weiteres Software-Entwicklungen austauschen, aber für die öffentliche Freigabe als Open Source Software würde eine gesetzliche Grundlage benötigt.
Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit ist der Ansicht, dass als Open Source veröffentlichte Software durch Behörden schon nur aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sinnvoll sind und es deshalb kein neues Gesetz braucht. Um dennoch die aufgrund des Gutachtens entstandene Unklarheit anzugehen, reichte Balthasar Glättli Ende 2014 das Postulat 14'4275: "Wie kann die Freigabe von Open-Source-Software durch die Bundesverwaltung explizit erlaubt werden?" ein.

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