Abacus mit Teilerfolg vor Gericht
Die Klagen von Abacus vor dem Verwaltungsgericht St. Gallen haben erste Auswirkungen. Betroffen sind die Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach.
Der Softwareentwickler Abacus reichte Ende der letzten Woche vier Beschwerden beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen wegen Verletzung des öffentlichen Beschaffungsrechts ein. Diese haben nun erste Auswirkungen: Das Gericht untersagt St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach einstweilig, Verträge für die Beschaffung von Software zur Umsetzung des Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden abzuschliessen.
"Unternehmen werden als Lieferanten für Gemeindesoftware systematisch ausgeschlossen", schreibt Abacus. Das Unternehmen sei nicht mehr gewillt hinzunehmen, dass die öffentliche Hand Schweizer Unternehmen vom Wettbewerb ausschliesse und Software ohne Ausschreibung beschaffe.
Wenn der Tag schon anders anfängt als gedacht
Neuartige künstliche Muskeln bewegen sich mit Schall
Cyberangriffe auf die Schweiz sinken weiter
Bundesrat bestimmt Fokusthemen der Strategie Digitale Schweiz 2026
Microsoft sieht sich Milliardenklage wegen zu hohen Cloud-Lizenzen gegenüber
KI beflügelt 2025 die Neugründungen von Start-ups in der Schweiz
Wie Cyberkriminelle Opfer mit täuschend echten Animationen in die Falle locken
Noser Engineering erweitert Geschäftsleitung um zwei Köpfe
KI wirkt als Katalysator in der Cybersicherheit