Teilrevision Fernmeldegesetz

Bundesrat will Konsumenten stärken

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von Coen Kaat

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes eröffnet. Der Gesetzesentwurf soll vor allem den Konsumenten unter die Arme greifen. Swisscom äusserste sich bereits kritisch dazu.

Der Bundesrat will das Fernmeldegesetz (FMG) an den Marktentwicklungen anpassen. Zu diesem Zweck hat er die Vernehmlassung zur Teilrevision des FMG eröffnet. Diese dauert noch bis zum 31. März 2016, wie Admin.ch schreibt.

Die neuen Bestimmungen sollen den Konsumenten stärken. So will der Bundesrat etwa im Bereich Netzneutralität neue Transparenzvorschriften durchsetzen. Begünstigt ein Internetprovider bestimmte Dienste wie etwa Netflix, so muss er dies per Gesetzesentwurf künftig öffentlich deklarieren.

Ferner sollen die Provider auch über die tatsächlich gemessene Qualität ihrer Dienste informieren – insbesondere beim Internetzugang. "Wer diese Qualität misst, ist noch festzulegen", sagt Matthias Hürlimann, Leiter der Sektion Telekomrecht beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf Anfrage. "Wer das überprüft, ebenso."

Bundesrat will Roaminggebühren drosseln

Der Bundesrat will die Konsumenten auch im Roaminggeschäft unterstützen. Die Teilrevision soll daher neue Informationspflichten und Vorschriften einführen. Dies soll die "unverhältnismässig hohen Endkundentarife" bekämpfen, wie Admin.ch schreibt. Damit Kunden weiterhin die Wahl haben, sollen die Anbieter alle ihre gebündelten Dienstleistungen auch einzeln anbieten.

Gemäss dem Gesetzesentwurf haben die Kunden beim Abschluss eines Internetabonnements künftig einen Anspruch auf Beratung über technische Kinder- und Jugendschutzmassnahmen. Die Verwaltung soll ferner prüfen, ob ein zusätzlicher Eintrag im Strafgesetzbuch zur Eindämmung von Werbeanrufen nötig sei.

Mit der Teilrevision will der Bundesrat den Fernmeldemarkt zugleich deregulieren. So soll etwa die generelle Meldepflicht für Anbieter von Fernmeldediensten abgeschafft werden. Zuvor wurden in- und ausländische Anbieter hierdurch ungleich behandelt. Marktakteure können ihre Dienste vom Ausland aus den Schweizer Kunden anbieten. "Aufsichtsmassnahmen der Verwaltung lassen sich dagegen im Ausland kaum durchsetzen", sagt Hürlimann. "Die neuen Regeln beenden diese Ungleichbehandlung."

Mehr Macht für Comcom

Neben den Konsumenten stärkt der Entwurf auch die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom). Sieht die Regulierungsbehörde fragwürdige Verhaltensweisen, soll sie künftig von sich aus eingreifen können.

Provider dürfen laut der Mitteilung nach der Teilrevision "unter bestimmten Voraussetzungen" alle passiven Infrastrukturen mit freien Kapazitäten mitbenutzen. Damit sind etwa Kabelkanalisationen in den Bereichen Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme oder Verkehr gemeint.

Durch die neuen Bestimmungen erhofft sich der Bundesrat den Ausbau moderner Netze zu optimieren. Dies soll dem Markt zu Gute kommen. "Viele veraltete, nur schwer anwendbare und Aufwand verursachende Normen sollen teils abgeschafft, teils durch aktuellere und besser anwendbare Normen ersetzt werden", sagt Hürlimann. "Davon versprechen wir uns Entlastungen für die Marktakteure."

Swisscom begrüsst Deregulierung

Einer dieser Marktakteure äusserte sich bereits zur Teilrevision. Swisscom werde den Vorschlag des Bundesrates prüfen und bis Ende März 2016 detailliert Stellung nehmen, teilt der Telko mit. Einen kleinen Vorgeschmack gab das Unternehmen bereits.

"Es wäre falsch, das geltende Netzzugangsregime zu ändern, einen intakten Wettbewerb quasi auf Vorrat zu regulieren und damit Investitionen zu gefährden", lässt sich Urs Schaeppi, CEO von Swisscom in der Mitteilung zitieren. "Neue Netze werden nur auf- und ausgebaut, wenn die Aussicht besteht, für die hohen Investitionsrisiken ausreichend entschädigt zu werden." Swisscom begrüsse daher die Haltung des Bundesrats, dass die Schweiz im Bereich der Netzzugangsregulierung keinen dringenden Handlungsbedarf erfordere.

Den neuen Befugnissen der Regulierungsbehörde Comcom steht der Telko kritischer gegenüber. "Das aktuelle Verhandlungsprimat hat sich bewährt, wie der dynamische Markt zeigt", schreibt Swisscom in der Mitteilung.

Unnötige Bestimmungen bei Roaming und Netzneutralität

Ebenso unnötig sei die Regulierung der Roamingpreise. "Diese sinken seit Jahren und es gibt eine wachsende Konkurrenz durch alternative Angebote", schreibt der Telko. Alleine im Roamingbereich betrage die Preiserosion bei Swisscom laut Mitteilung dieses Jahr über 100 Millionen Schweizer Franken. Zu den alternativen Angeboten zählt Swisscom etwa die Kommunikations-App Whatsapp oder die eigene Applikation IO.

Für die Transparenzvorschriften bezüglich der Netzneutralität bestehe auch kein Bedarf. "Bis heute gibt es in der Schweiz keine Fälle, wo Dienste oder Angebote blockiert werden", schreibt Swisscom. Der Telko sowie Sunrise, Salt Mobile SA, UPC und Suissedigital unterzeichneten im November 2014 bereits einen Verhaltenskodex zur Netzneutralität. Seit September vermittelt zudem eine Schlichtungsstelle in Streitfällen zwischen Kunden und Internetprovidern, sollte dieser Kodex verletzt werden.

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