Verhaltenskodex zur Netzneutralität überarbeitet
Die Schweizer Netzbetreiber haben ihren Massnahmenkatalog für die Regelung des Internetverkehrs aktualisiert. Ausserdem konnte die Gruppe aus Swisscom, Sunrise, Salt und UPC Cablecom den Asut für ihre Sache gewinnen.
Swisscom, Salt, Sunrise, UPC Cablecom und der Verband Suissedigital haben den Verhaltenskodex zur Netzneutralität überarbeitet, wie Swisscom mitteilt. Neu hält der Kodex ausdrücklich fest: "Internetdienste und -anwendungen dürfen nicht behindert werden." Das würde garantieren, dass kein Angebot gesperrt, gedrosselt oder anderweitig benachteiligt werde, heisst es in der Mitteilung.
Das bedeutet aber nicht, dass es keine Massnahmen gibt, um den Internetverkehr zu regeln. Gemäss Swisscom enthält der Kodex nun auch sämtliche zulässigen "Verkehrsmanagementmassnahmen". Netzbetreiber, die sich an den Kodex halten, müssen etwa Verfügungen von Behörden umsetzen, schädliche Aktivitäten blockieren oder Kapazitätsengpässe überwinden.
Asut trat Kodex bei
Der Massnahmenkatalog erlaubt zudem Eingriffe, "um den Verkehr auf der Leitung eines Nutzers gemäss seinem Vertrag zu priorisieren und vertraglich vorgesehene Nutzungslimiten und Bedingungen anzuwenden".
Nutzer, die ihren Netzbetreiber verdächtigen, den Verhaltenskodex zu verletzen, können sich laut Mitteilung bei der Schlichtungsstelle für Netzneutralität melden. Diese untersuche dann den Fall und vermittle zwischen Nutzer und Anbieter.
Laut Swisscom entschied sich der Schweizerische Verband der Telekommunikation, Asut, dem Kodex beizutreten.
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