Bundesratsbericht

Service public soll auch fürs Web gelten

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Der Bundesrat hat einen Bericht zum Schweizer Service public in Radio und Fernsehen vorgelegt. Die öffentliche Hand soll nun auch ins Internet verstärkt Einzug halten.

(Quelle: geralt@pixabay)
(Quelle: geralt@pixabay)

Nach der Eidgenössischen Medienkommission (Emek) hat nun auch der Bundesrat einen Bericht zu den Service-public-Leistungen in der Schweiz veröffentlicht. Er geht auf den aktuellen Zustand wie auch auf die Entwicklungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand in der Medienlandschaft ein. Dabei soll der Service public im Onlinebereich präsenter werden.

Jugendliche wenden sich verstärkt Onlineangebot zu

Gerade das junge Publikum würde sich eher Onlineinhalten von internationalen Plattformen zuwenden und weniger dem Radio- und TV-Angebot des Service public. Dieser beschränkt sich jedoch weitgehend auf diese Formate, was kaum mehr zeitgemäss scheint, wie es im Bericht heisst. Die Nutzungsgewohnheiten würden sich wandeln, Konsumenten würden audiovisuelle Angebote "zunehmend flexibel, mobil und zeitversetzt" nutzen.

Der Bundesrat sieht daher die Umwandlung des aktuellen Radio- und Fernsehgesetzes in ein Gesetz über elektronische Medien vor. Der Servie public soll "seine Integrations- und Identifikationsfunktion" beibehalten und müsse dafür auch künftig die gesamte Bevölkerung erreichen.

Digitalisierung fordert Anpassung

Die Inhalte der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) würden beim Publikum zwar auf regen Zuspruch stossen, doch müsse ihr Service-public-Angebot auf die digitalen Verhältnisse angepasst werden.

Die SRG soll bei der Überarbeitung ihrer bestehenden Konzession untersuchen, welche Verbreitungskanäle am geeignetsten sind, um das Publikum zu erreichen. Ebenso sollen sich die Programme der SRG noch deutlicher von kommerziellen Inhalten unterscheiden. Die bestehenden Werbebeschränkungen will der Bundesrat beibehalten.

Auch sieht der Bundesrat für private Sender Änderungen vor. Er will bei den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehsendern präzisere Vorgaben erlassen, um regionale Informationsleistungen einzufordern, wie die SRG berichtet. Konzessionierte kommerzielle Lokalradios sollen von der Konzessionspflicht und dem Leistungsauftrag befreit werden.

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