Bundesrat will teure IT-Alleingänge der Verwaltung stoppen
Der Bundesrat will IT-Projekte in der Verwaltung stärker steuern und teure Alleingänge verhindern. Künftig müssen alle Bundesprojekte ab einer Million Franken eine Synergieprüfung durchlaufen. Die Bundeskanzlei hat den Auftrag erhalten, die rechtlichen Grundlagen dafür bis Ende 2026 auszuarbeiten.
Der Bundesrat leitet einen Paradigmenwechsel bei der Digitalisierung der Bundesverwaltung ein: weg von individuellen Insellösungen, hin zu mehr Zusammenarbeit und gemeinsamen Standards. Die Bundesämter sollen so bereits bestehende Leistungen künftig einfacher wiederverwenden und Kosten sparen. Zudem sollen die Prozesse in der Verwaltung schlanker werden, wie der Bund mitteilt.
Synergie-Check und einfacheres Lenkungsmodell
Dieses Ziel will der Bundesrat durch Synergieprüfungen und ein einfacheres Lenkungsmodell erreichen. Dazu hat er zwei Hauptelemente erarbeitet:
Systematische Nutzung von Synergien: Kernstück der Reform ist die Einführung eines obligatorischen Synergie-Checks für alle IT-Projekte ab einer Million Franken. Das jeweils zuständige Departement soll prüfen, ob für Projekte bereits bestehende, gemeinsame Lösungen nutzbar sind und ob es Standards einhält. Bei Grossprojekten ab fünf Millionen Franken Gesamtvolumen übernehme der Bereich DTI diese Prüfung. Eine Finanzierungsfreigabe erhalten Projekte erst nach erfolgreicher Prüfung.
Schnellere Entscheidungen im Lenkungsmodell: Zweitens vereinfacht der Bund das Lenkungsmodell, um Entscheidungen zu beschleunigen. Dafür werden die Zuständigkeiten der Gremien klarer definiert. Der Digitalisierungsrat des Bundes soll sich dadurch stärker auf strategische Fragen konzentrieren können.
Die Bundeskanzlei muss die Pläne nun umsetzen. Sie hat den Auftrag, dem Bundesrat bis Ende 2026 die nötigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Digitalisierungsverordnung (DigiV), zu beantragen.
Der Bundesrat verschiebt übrigens die Einführung der staatlichen E-ID. Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema.
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