Finma lockert Regeln für Vermögensverwalter
Fintech-Unternehmen sollen in der Schweiz nicht diskriminiert werden. Die Regeln sollen technologieneutral sein. Deshalb lockerte die Finanzaufsicht Finma den Unterschriftenzwang für Vermögensverwalter.
Die Finanzaufsicht Finma hat die Regeln für Vermögensverwalter gelockert. Laut einer Mitteilung der Behörde müssen Vermögensverwalter nicht mehr einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag vorlegen. Das Finma-Rundschreiben 2009/1 "Eckwerte zur Vermögensverwaltung" verlangte diese noch.
Künftig werden damit auch alternative Formen, wie etwas digitale Unterschriften, zugelassen, heisst es weiter. Die Änderungen treten zum 1. August dieses Jahres in Kraft.
Mit diesem Entschluss kommt die Finma ihrem Ziel nach, Fintech-Unternehmen in ihren Geschäftsmodellen nicht zu diskriminieren. In diesem Zuge liess die Finma Anfang des Jahres auch die "Video- und Online-Identifizierung" zu.
Gemäss der Mitteilung prüft die Behörde, welche weiteren Hindernisse noch abgebaut werden können. Dies mit dem Ziel, die Fintech-Szene in der Schweiz nicht unnötig einzuschränken.
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