Bedenken bei Datenschützern

Startschuss für neues EU-US-Datenschutzabkommen

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von Gianna Crivelli

Das neue Datenschutzabkommen zwischen der EU und dem USA, Privacy Shield genannt, ist am 1. August in Kraft getreten. Die Bedenken der europäischen Datenschützer bleiben jedoch bestehen.

(Quelle: © EC)
(Quelle: © EC)

Der neue Rechtsrahmen für transatlantische Datentransfers, Privacy Shield genannt, ist Anfang dieser Woche in Kraft getreten. Nachdem der Europäische Gerichtshof den Vorgänger Safe Harbor im Oktober 2015 für ungültig erklärte, soll das neue Datenschutzabkommen Firmen die Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA erlauben, wie Heise schreibt. Gleichzeitig soll die Vereinbarung EU-Bürger vor Überwachung schützen.

Unternehmen können sich beim US-Handelsministerium registrieren lassen, wenn sie die Datenschutzanforderungen erfüllen. Zurzeit ist die Liste der registrierten Unternehmen noch leer. Microsoft und CA Technologies hätten sich jedoch laut dem Online-Dienst Politico registrieren lassen, schreibt Heise weiter.

Die EU-Kommission bietet EU-Bürgern zum Start des Datenschutzabkommens einen Ratgeber an. Dieser soll sie beim Verdacht von ungerechtfertigter Datenübertragung über ihre Rechte und mögliche Massnahmen informieren.

Die europäischen Datenschützer segneten das neue Abkommen unter Vorbehalt ab. Deren Bedenken bezüglich des Einspruchsrechts der Bürger bei der kommerziellen Nutzung ihrer Daten und des Zugriffsrecht durch US-Behörden blieben weiter bestehen. Die Vereinbarung soll deshalb in einem Jahr noch einmal geprüft werden.

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