Finanzdepartement überarbeitet Verordnung zu elektronischen Daten
Der Bund hat das Gesetz für elektronische Signatur geändert. Gleichzeitig passte das eidgenössische Finanzdepartement die Verordnung über elektronische Daten an. Beide Änderungen treten 2017 in Kraft.
Das Eidgenössische Finanzdepartement, kurz EFD, hat die Verordnung über elektronische Daten und Informationen angepasst. Dies schreibt das EFD auf seiner Website.
Das EFD machte diese Anpassung, da der Bund das Bundesgesetz über die elektronische Signatur änderte. Ab dem 1. Januar 2017 soll diese Änderung in Kraft treten. Das revidierte Gesetz und die angepasste Verordnung treten gleichzeitig in Kraft.
Unternehmen und Behörden können ab diesem Zeitpunkt ihre digitalen Dokumente zertifizieren lassen, wie das Bundesamt für Kommunikation mitteilt. Das war zuvor nicht möglich. Der Bundesrat genehmigte am 23. November die Anpassung der Verordnung über die elektronische Signatur.
Die angepasste Verordnung stammt aus dem Jahr 2009. Seither regelte sie den Umgang mit elektronischen Signaturen. Diese Verordnung diente nur als Übergangsbestimmung. Die Anpassung der Verordnung wünschte sich die Wirtschaft, teilte das EFD auf Anfrage mit. Näher ins Detail ging das EFD nicht.
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