Möglicher Wegzug

Büpf bedroht Threema

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Die Revision des Büpf könnte Threema dazu zwingen, Daten zu speichern. Dies widerspricht dem Geschäftsmodell des Schweizer Messenger-Anbieters. Laut Sonntagszeitung könnte das Unternehmen die Schweiz verlassen.

(Quelle: Fotolia)
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Das Geschäftsmodell des Messenger-Anbieters Threema könnte durch die Revision des "Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs" (kurz Büpf) in Gefahr sein. Dies berichtet die Sonntagszeitung in ihrer aktuellen Ausgabe. Gemäss der Zeitung sieht ein Verordnungsentwurf zum Büpf vor, dass auch Messenger-Anbieter in Ausnahmefällen Daten der Nutzer auf Vorrat speichern müssen. Ausnahmefälle sind etwa Terrorismus oder andere staatsgefährdende Aktivitäten.

Threema wirbt jedoch mit einem besonders hohen Mass an Anonymität und Verschlüsselung für seinen Dienst, was der Verordnung widersprechen würde. Gespeichert werden müssten Informationen dazu, welche Geräte miteinander kommuniziert haben. Diese Daten habe ein Anbieter sechs Monate lang vorzuhalten, schreibt die Sonntagszeitung weiter.

Gegenüber der Sonntagszeitung kündigte Threema-Mitgründer Martin Blatter an, die Server des Unternehmens gegebenenfalls ins Ausland zu verlegen. Auch ein Wegzug des ganzen Unternehmens aus der Schweiz ist für ihn eine Option.

Betroffen von der Verordnung wären auch andere Schweizer Anbieter von anonymen Mail- und Speicherdiensten. Die Sonntagszeitung nennt etwa Protonmail aus Genf oder Tresorit aus Niederteufen. Swico-Präsident Jean-Marc Hensch zeigte sich in dem Beitrag besorgt. Er befürchtet, dass sich die Sicherheitsbehörden weitreichende Befugnisse für die Überwachung herausnehmen werden. Gestärkt werden könnte diese Entwicklung durch das gescheiterte Referendum gegen das Büpf und der Zustimmung des Volkes zum Nachrichtendienstgesetz, heisst es weiter.

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