Frankreich stärkt digitale Rechte für Angestellte
In Frankreich ist ein Gesetz zum Schutz vor E-Mails und Telefonaten ausserhalb der Arbeitszeit in Kraft getreten. Nach Arbeitsschluss sollen Angestellte so besser abschalten können. Das Gesetz gilt aber nicht für alle Unternehmen.

Arbeitnehmerrechte werden in Frankreich bekanntlich gross geschrieben. Nicht nur eine 35-Stunden Woche und ein minimaler Ferienanspruch von 5 Wochen haben sich französische Arbeitnehmer erkämpft. Ein neues Gesetz soll Angestellte auch vor E-Mails und Telefonaten ausserhalb der Arbeitszeiten schützen, wie Golem berichtet.
Zum 1. Januar trat das sogenannte "Recht auf Abschalten" (Le droit à la déconnexion) in Kraft, welche vom Arbeitsministerium angestossen wurde. Demnach kann ein Arbeitnehmer etwa verlangen, betriebliche Smartphones abzustellen oder E-Mail-Konten zu deaktivieren. Die Angestellten sollen damit vor einer übermässigen Arbeitsbelastungen und damit verbundenen Erkrankungen geschützt werden, begründet die Parti Socialiste das Gesetz.
Für das Gesetz gibt es jedoch auch Ausnahmen, schreibt Golem weiter. So gilt es erst ab einer Unternehmensgrösse von 50 Beschäftigten. Zudem haben Unternehmen einen gewissen Spielraum, wie sie das Gesetz umsetzen.

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