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Simap-Meldungen Woche 4: Zuschläge

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

(Source: Simap.ch)
(Source: Simap.ch)

Armasuisse entscheidet sich für ELCA

  • Zuschlag 999941: MILO5 Changemanagement - Los 1 Entwicklung. Lot Nr 1: MILO5 Changemanagement - Los 1 Entwicklung. Publiziert am 15.1.2018.armasuisse VBS. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an ELCA AG. Av. de la Harpe 22-24, 1001 Lausanne. Begründung: VöB Art.13, Abs.1, lit. f Innerhalb des Projekts MILO5 sollen im Rahmen des Changemanagements die gewonnenen Erkenntnisse mit Relevanz auf den Projektinhalt umgesetzt werden.

  • Details. Lot Nr.1. Lot Beschreibung: MILO5 Changemanagement - Los 1 Entwicklung. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Armasuisse entscheidet sich für Ergonomen

  • Zuschlag 999939: MILO5 Changemanagement - Los 2 Dienstleistung. Lot Nr 2: MILO5 Changemanagement - Los 2 Dienstleistung. Publiziert am 15.1.2018.armasuisse VBS. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Ergonomen AG. 1007 Zürich. Begründung: VöB Art.13, Abs.1, lit. f Innerhalb des Projekts MILO5 sollen im Rahmen des Changemanagements die gewonnenen Erkenntnisse mit Relevanz auf den Projektinhalt umgesetzt werden.

  • Details. Lot Nr.2. Lot Beschreibung: MILO5 Changemanagement - Los 2 Dienstleistung. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Armasuisse entscheidet sich für Lupina

  • Zuschlag 999945: MILO5 Changemanagement - Los 3 Unterstützung System. Lot Nr 3: MILO5 Changemanagement - Los 3 Unterstützung System. Publiziert am 15.1.2018.armasuisse VBS. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Lupina GmbH. Schneebergstrasse 16, 9000 St.Gallen. Begründung: VöB Art.13, Abs.1, lit. f Innerhalb des Projekts MILO5 sollen im Rahmen des Changemanagements die gewonnenen Erkenntnisse mit Relevanz auf den Projektinhalt umgesetzt werden.

  • Details. Lot Nr.3. Lot Beschreibung: MILO5 Changemanagement - Los 3 Unterstützung System. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Armasuisse entscheidet sich für Novo Business Consultants

  • Zuschlag 1003847: Programm ERP Systeme V/ar. Publiziert am 23.1.2018.armasuisse. Ausschreibung vom 6.10.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an NOVO Business Consultants AG. Gutenbergstrasse 50, 3011 Bern. Preis: 23'800'800 CHF.

  • Details. 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 109 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

BAKOM entscheidet sich für ATDI

  • Zuschlag 1002335: Wartung und Unterhalt sowie Erweiterung der Tools ICS-Manager und ICS-Telecom. Publiziert am 16.1.2018.Bundesamt für Kommunikation BAKOM. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an ATDI SA. 8, rue de l'Arcade, FR-F-75008 Paris. Preis: 613'000 CHF. Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit c VöB.

  • Details. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). - Grundauftrag: EUR 293'000.00. - Optionen: EUR 320'000.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

BIT entscheidet sich für AWK Group und andere

  • Zuschlag 1004205: (17009) 609 Technologiepartner Business Analyse, Requirements Engineering und Lösungsarchitektur. Publiziert am 26.1.2018. Bundesamt für Informatik und. Telekommunikation BIT. Ausschreibung vom 12.6.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an AWK Group AG, Leutschenbachstrassse 45, 8050 Zürich. Preis: 50'000'000 CHF. zudem Zuschlag an e3 AG, Binzstrasse 24, 8045 Zürich. Preis: 50'000'000 CHF. zudem Zuschlag an SwissQ Consulting AG, Fraumünsterstrasse 16, 8001 Zürich. Preis: 50'000'000 CHF. Gesamtpreis: 150'000'000 CHF. Begründung: Den Zuschlag erhalten die fünf Firmen AWK Group AG, e3 AG, Innovation Process Technology AG, queo swiss GmbH und SwissQ Consulting AG, weil sie überzeugt haben mit umfassenden, nachvollziehbaren, gut dokumentierten Referenzprojekten. Ausschlaggebend für die Zuschläge war schlussendlich die jeweils hohe Erfüllung der Qualitätskriterien in Kombination mit kompetitiven Preisen.

  • Details: 31 Offerten eingegangen. Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Beschaffungsvolumen von CHF 50'000'000.00 abgerufen. Die Zuschlagsempfänger haben folgende Stundensätze offeriert: Minimal CHF 142.00 / Maximal CHF 175.00. Evaluationsdauer: 228 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

BIT entscheidet sich für Switch

  • Zuschlag 1004183: Anbindung der MeteoSchweiz an das "GEANT" Forschungsnetzwerk für die Zeit vom 1.2.2018 bis 31.1.2022. Publiziert am 24.1.2018.Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an SWITCH GmbH. Werdstrasse 2, 8021 Zürich. Preis: 335'520 CHF. Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit c VöB.

  • Details. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). - Grundauftrag: CHF 83'880.00. - Optionen: CHF 251'640.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

BVB entscheidet sich für Ispin

  • Zuschlag 1002901: Cyber Security & Network Services (CBSnet). Lot Nr 1: Detaillierte Beschreibung - siehe Teil A2: Los 1 – Stream 1: «Strukturen schaffen» (ISMS) Los 1 – Stream 2: «Awarness schaffen» Los 1 – Stream 3: «Resilienz gegen Angriffe . erreichen» . Publiziert am 20.1.2018.Basler Verkehrs-Betriebe BVB. Ausschreibung vom 30.9.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an ISPIN AG. Grindelstrasse 6, 8303 Bassersdorf. Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertetste Anbieterin.

  • Details. 3 Offerten eingegangen. Lot Nr.1. Lot Beschreibung: Detaillierte Beschreibung - siehe Teil A2: Los 1 – Stream 1: «Strukturen schaffen» (ISMS). Los 1 – Stream 2: «Awarness schaffen». Los 1 – Stream 3: «Resilienz gegen Angriffe erreichen». . Evaluationsdauer: 112 Tage.

BVB entscheidet sich für Netcloud

  • Zuschlag 1002919: Cyber Security & Network Services (CBSnet). Lot Nr 2: Netzwerk & VoIP (Voice over IP) •Lieferung, Bereitstellung und Garantie von Hard- und Software •Wartung, Support, spezifische Fachberatung, Mitarbeit in Projekten und Umsetzung von Weiterentwicklungen (Engineering). Publiziert am 20.1.2018.Basler Verkehrs-Betriebe BVB. Ausschreibung vom 30.9.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an Netcloud AG. Schlachthofstrasse 19, 8406 Winterthur. Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertetste Anbieterin.

  • Details. 1 Offerte eingegangen. Lot Nr.2. Lot Beschreibung: Netzwerk & VoIP (Voice over IP). •Lieferung, Bereitstellung und Garantie von Hard- und Software. •Wartung, Support, spezifische Fachberatung, Mitarbeit in Projekten und Umsetzung von Weiterentwicklungen (Engineering). Evaluationsdauer: 112 Tage.

Citysoftnet entscheidet sich für Emineo

  • Zuschlag 999671: FFS - Fallführungssystem citysoftnet. Publiziert am 12.1.2018.Bedarfsstellen: Kanton Basel Stadt und die Städte Zürich und Bern Vergabestelle: Verein citysoftnet. Ausschreibung vom 17.3.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an emineo AG. 8005 Zürich. Preis: 36'477'503 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

  • Details. 2 Offerten eingegangen. Der Abschluss der Verträge steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Kredite durch die Städte Zürich und Bern sowie den Kanton Basel-Stadt.Evaluationsdauer: 301 Tage. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen ab Publikation (für am Verfahren teilnehmende Anbieter ab individueller Eröffnung) beim Verwaltungsgericht Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Die Post entscheidet sich für SAP Schweiz

  • Zuschlag 1001743: Expert Advisory Services von SAP. Publiziert am 12.1.2018.Post CH AG / Informationstechnologie. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an SAP (Schweiz) AG. Leugenestrasse 6, 2504 Biel. Preis: 2'343'000 CHF. Begründung: Art. 13 Abs. 1, Buchstabe c (VöB): Im Rahmen der Einführung von SAP S/4 HANA und der damit zusammenhängenden fundamentalen Neuerungen in der SAP Systemlandschaft der Post mit mehr als 60 heterogenen SAP Systemen kann nur die Zuschlagsempfängerin als Entwicklerin der Software die benötigten Beratungsleistungen erbringen. In diesem technisch äusserst komplexen Umfeld wird die Expertise der Zuschlagsempfängerin zwingend benötigt, um postinterne wie auch externe Leistungen (vgl. auch die erfolgte öffentliche Ausschreibung IT-Profile-SAP unter Simap-ID 135674, Zuschlag vom 09.09.2016) in der Umsetzung des genannten Vorhabens qualitativ abzusichern.

  • Details. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Post entscheidet sich für Siemens

  • Zuschlag 998813: Weiterentwicklung der Applikation Codiersystem. Publiziert am 24.1.2018.Post CH AG / PostMail. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an Siemens Postal, Parcel & Airport Logistics AG. Albisriederstrasse 243c, 8047 Zürich. Preis: 2'000'000 CHF. Begründung: Art. 13 Abs. 1, lit.c, VöB Die in den Briefzentren der Schweizerischen Post eingesetzte Software (Sortierinformatik) wurde von der Zuschlagsempfängerin im Rahmen des Projektes REMA in den Jahren 2006 und 2007 aufgrund einer WTO-Ausschreibung beschafft und installiert. Dabei wurde die Software in einem komplexen Verbund mit diversen anderen Applikationen und Anlageparks installiert und aufgrund neuer Anforderungen der Post auch laufend weiterentwickelt. Mit der vorliegenden Beschaffung soll die bestehende Applikation Codiersystem weiterentwickelt werden. Die Kernkomponenten für Adresslesung, Sortierung und Videocodierung für die automatische Briefsortierung werden in diesem Zusammenhang neuen Anforderungen angepasst. Das Sortiersystem ist sehr eng mit der vorhandenen Anlagetechnik (Sortiermaschinen) und anderen Applikationen vernetzt (mit mehreren verflochtenen Schnittstellen). Nur die Zuschlagsempfängerin ist in der Lage, den Betriebsprozess durch den Verbund aller Applikationen auch weiterhin sicherzustellen. Um die Weiterführung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Applikation zu gewährleisten und somit die Kompatibilität mit den vorhandenen Komponenten und den bisherigen Dienstleistungen (Wartung und Support) sicherzustellen, müssen die weiteren Leistungen bei Siemens Postal, Parcel & Airport Logistics AG bezogen werden. Ansonsten würden damit wirtschaftlich unverhältnismässige Mehrkosten für die Infrastruktur und hoher zusätzlicher Mehraufwand an Personalkosten verursacht. Des Weiteren liegen die Urheberrechte an der betroffenen Applikation bei der Zuschlagsempfängerin.

  • Details. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

EZV entscheidet sich für Adega

  • Zuschlag 1002133: (17038) 606 Beschaffung eines neuen Kassensystems für die Zollverwaltung 2018 bis 2029 Kassen, Kassensystem, sowie Dienstleistungen. Publiziert am 16.1.2018.Eidgenössische Zollverwaltung EZV. Ausschreibung vom 16.3.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an ADEGA GmbH. Hörliweg 1716, 9053 Teufen AR. Preis: 4'557'290 CHF. Begründung: Der Zuschlagsempfänger überzeugt hinsichtlich der qualitativen Anforderungen wie auch durch den wirtschaftlich günstigsten Preis aller Angebote.

  • Details. 2 Offerten eingegangen. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). - Grundauftrag: CHF 120'000.00. - Optionen: CHF 4'437'290.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Evaluationsdauer: 306 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Felix Platter-Spital entscheidet sich für Inovis Live Automation

  • Zuschlag 1003315: Beschaffung ICT für Multifunktions-Wagen. Publiziert am 20.1.2018.Felix Platter-Spital. Ausschreibung vom 4.11.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an Inovis Live Automation AG. Rosswiesstrasse 27, 8608 Bubikon. Begründung: Unter Berücksichtigung der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien erweist sich die Offerte als das wirtschaftlich günstigste Angebot.

  • Details. 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 77 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

FUB entscheidet sich für Zenoss

  • Zuschlag 1002333: Wartung und Support für das Eventmangementtool Zenoss 2018 - 2022. Publiziert am 12.1.2018. Führungsunterstützungsbasis FUB. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an Zenoss Inc. 11305 Four Points Drive, US-78726 Austin / Texas. Preis: 532'000 CHF. Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit c VöB.

  • Details. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). - Grundauftrag (2018 - 2020): CHF 266'000.00. - Optionen (2021 - 2022): CHF 266'000.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Kanton Bern entscheidet sich für Bedag Informatik

  • Zuschlag 1003345: Betrieb von ICT-Anwendungen im Rechenzentrum und damit verbundene Dienstleistungen. Publiziert am 23.1.2018.Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an Bedag Informatik AG. Engehaldenstrasse 12, 3001 Bern. Preis: 44'000'000 CHF. Begründung: Die Kantonsverwaltung erteilt Bedag Informatik AG in den Jahren 2018 und 2019 Aufträge im Umfang von je rund CHF 44.0 Mio. für den Betrieb von ICT-Anwendungen im Rechenzentrum und damit verbundenen Dienstleistungen. Diese Aufträge betreffen folgende Anwendungen: JGK-ASV: Anwendungen des Sozialversicherungswesens POM-SVSA: Anwendungen des Strassen- und Schiffsverkehrs BVE-GS/AG: Anwendungen der Geoinformation FIN-FV: Finanzinformationssystem (FIS) FIN-SV: Steuerveranlagung (NESKO) FIN-PA: Personalinformationssystem (PERSISKA) FIN-KAIO: Plattformen und Anwendungen der ICT-Grundversorgung wie das E-Mail-System, die Registerplattform GERES und die kantonale Web-Plattform (BE-WEB). Die Aufträge erfolgen in Vollzug eines im Jahr 1999 zwischen dem Kanton und Bedag abgeschlossenen Rahmenvertrags gemäss Art. 4 des Gesetzes vom 5. Juni 2002 über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik (Bedag-Gesetz, BIG, BSG 152.031.2). Gemäss Art. 10 Abs. 2 Bst. a der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 (IVöB) und Art. XXIII:2 des WTO-Übereinkommens vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA, SR 0.632.231.422) brauchen öffentliche Auftraggeber Aufträge nicht nach den Bestimmungen der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen zu vergeben, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet würde. Diese Voraussetzung ist vorliegend erfüllt: Zur öffentlichen Sicherheit gehören auch die Informationssicherheit und der Datenschutz in Bezug auf behördliche Datensammlungen. Im vorliegenden Fall geht es um den Betrieb der strategischen Anwendungen der Kantonsverwaltung, mit denen Personendaten der ganzen Kantonsbevölkerung oder grosser Teile davon bearbeitet werden. Dazu gehören auch besonders schützenswerte Personendaten und solche, die besonderen Geheimhaltungspflichten unterstehen, wie Angaben über die Konfession, Steuerpflicht, Krankheiten oder Sozialhilfeleistungen. An der Vertraulichkeit dieser Daten, die in ihrer Gesamtheit die sehr detaillierte Profilierung der ganzen Bevölkerung erlauben würden, besteht ein sehr hohes öffentliches Sicherheitsinteresse. Mit Blick auf die aktuelle Bedrohungslage im Bereich der Informationssicherheit besteht das ernstzunehmende Risiko, dass, wenn der Auftrag für den Betrieb der entsprechenden Anwendungen einer nicht vom Kanton, allenfalls sogar ausländisch beherrschten Unternehmung vergeben würde, diese (ungeachtet vertraglicher Verpflichtungen über Informationssicherheit und Datenschutz) in den tatsächlichen Einflussbereich ausländischer Nachrichtendienste oder anderer ausländischer Behörden geraten könnte. Solche Akteure könnten dadurch unbefugt auf die genannten Daten zugreifen. Um dieses Risiko zu reduzieren, sollen diese Anwendungen durch den Kanton selbst bzw. durch die vollständig dem Kanton Bern gehörende Bedag Informatik AG betrieben werden. Eine freihändige Vergabe ist zudem gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) zulässig, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin in Frage kommt, oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Auch diese Voraussetzungen sind hier erfüllt: Die Systeme bestehen mehrheitlich aus teilweise relativ alten Eigenentwicklungen mit einer Reihe teils komplexer gegenseitiger Abhängigkeiten und Schnittstellen, und teilweise nimmt Bedag in Bezug auf die Anwendungen auch Entwicklungs- und Supportaufgaben wahr. Daher wäre die Migration der Anwendungen im laufenden Betrieb zu einem anderen Rechenzentrumsanbieter, auch soweit sie technisch möglich wäre, mit einer Vielzahl zu lösender Schnittstellen- und Abgrenzungsfragen und als Folge davon mit Ausfall- oder Störungsrisiken verbunden, die angesichts der auf dem Spiel stehenden öffentlichen Interessen nicht hinnehmbar sind. Weil eine Reihe von essenziellen Staatsaufgaben wie der Zahlungsverkehr des Staates, das Personalwesen und die Lohnzahlung, die Steuerveranlagung und die Sicherheit im Strassenverkehr ohne diese Anwendungen nicht mehr wahrgenommen werden könnten, muss das Risiko von Ausfällen und Störungen so gering wie möglich gehalten werden. Eine öffentliche Ausschreibung der Aufträge ist unter diesem Gesichtspunkt erst möglich, sobald die Anwendungen im Rahmen des normalen Software-Lebenszyklus durch neue abgelöst werden und daher ohnehin eine Migration stattfinden muss. Überdies wird der Regierungsrat im Jahr 2018 in Umsetzung des Postulats gemäss der Motion 028-2016 über eine neue Eigentümerstrategie für Bedag Informatik AG entscheiden. Diese wird auch festlegen, wie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kanton und Bedag zukünftig zu gestalten sind und ob Bedag zukünftig vom öffentlichen Beschaffungsrecht ausgenommene, so genannte quasi-in-house-Aufträge des Kantons erhalten soll. Selbst wenn eine öffentliche Ausschreibung der Rechenzentrumsbetriebsaufträge des Kantons unter Inkaufnahme der oben genannten Risiken möglich wäre, läge es daher im überwiegenden öffentlichen Interesse des Kantons, diesen politischen Entscheid nicht durch eine Ausschreibung zu präjudizieren. Sollte Bedag nämlich wesentliche Teile der Aufträge verlieren, könnte dies das wirtschaftliche Überleben des kantonseigenen Unternehmens gefährden, zum Verlust der hohen Investitionen des Kantons in Bedag führen, und die zur Erarbeitung der neuen Eigentümerstrategie für Bedag laufenden Arbeiten gegenstandslos machen. Dies ist im Interesse des wirtschaftlichen Einsatzes der öffentlichen Mittel zu verhindern. Weil die Umsetzung einer neuen Eigentümerstrategie bis mindestens Ende 2019 dauern wird, ist, wie bereits letztmals, die Vergabe der vorliegenden Aufträge für zwei Jahre angemessen. Aus diesen Gründen ist die freihändige Vergabe der Aufträge an Bedag zulässig.

  • Details. Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei.Finanzdirektion des Kantons Bern. Münsterplatz 12. 3011 Bern.angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Kanton Bern entscheidet sich für Bedag Informatik

  • Zuschlag 1003347: Software-Entwicklungen und damit verbundene Dienstleistungen. Publiziert am 23.1.2018.Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an Bedag Informatik AG. Engehaldenstrasse 12, 3001 Bern. Preis: 1'140'000 CHF. Begründung: Die Kantonsverwaltung erteilt Bedag Informatik AG in den Jahren 2018 und 2019 Aufträge im Umfang von rund CHF 880'000.00 für Software-Entwicklungen und damit verbundene Dienstleistungen. Diese Aufträge betreffen folgende Arbeiten an der Registerführungssoftware GERES, die die Datendrehscheibe für den Austausch von Einwohnerdaten zwischen Gemeinden, Kanton und Bund ist: - ca. CHF 80‘000: Verbesserung der Performance, der Datenqualität und der Vereinfachung der Historisierung. - ca. CHF 400‘000 pro Jahr: Weiterentwicklung und Wartung der Funktionalitäten der Basis- und Zusatzfunktionen von GERES. Die Aufträge erfolgen im Rahmen des Vereins „GERES-Community“ der an GERES beteiligten Kantone und in Vollzug eines im Jahr 2006 zwischen dem Kanton und Bedag abgeschlossenen Rahmenvertrags gemäss Art. 4 des Gesetzes vom 5. Juni 2002 über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik (Bedag-Gesetz, BIG, BSG 152.031.2). Zudem erteilt die Kantonsverwaltung Bedag Informatik AG im Jahr 2018 Aufträge im Umfang von rund CHF 260'000 für die Wartung und Weiterentwicklung der E- Government-Plattform BE-Login. Dieser Auftrag wird im 1. Quartal 2018 neu ausgeschrieben. Eine freihändige Vergabe ist gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) zulässig, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin in Frage kommt, oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, weil Bedag Informatik AG die Entwicklerin der Software GERES bzw. BE-Login ist und daher als einzige Anbieterin über das für eine erfolgreiche Weiterentwicklung notwendige Know-how verfügt. Aus diesen Gründen ist die freihändige Vergabe der Aufträge an Bedag zulässig.

  • Details. Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei.Finanzdirektion des Kantons Bern. Münsterplatz 12. 3011 Bern.angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Parlamentsdienste entscheiden sich für Leafit

  • Zuschlag 1003117: Lizenzen und Support Dynamic Display System (01.01.2018 - 31.12.2023). Publiziert am 17.1.2018.Parlamentsdienste. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an Leafit GmbH. Rainstrasse 34, 2555 Brügg. Preis: 667'088 CHF. Begründung: Artikel 13 Abs. 1 Bst. c VöB.

  • Details. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). - Grundauftrag 01.01.2018 - 31.12.2019: CHF 249'488.00. - Optionen 01.01.2020 - 31.12.2023: CHF 417'600.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Kanton und Stadt Schaffhausen entscheiden sich für Softwareone

  • Zuschlag 1002821: MS EA - Enterprise Agreement Verwaltung Es wird ein Microsoft Licensing Solution Partner (LSP) evaluiert, über den mit Microsoft ein Microsoft Enterprise Agreement abgeschlossen wird. Publiziert am 19.1.2018.KSD, das Informatikunternehmen von Kanton und Stadt Schaffhausen. Ausschreibung vom 27.10.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an SoftwareONE AG. Riedenmatt 4, 6370 Stans. Preis: 1'350'171 CHF. Begründung: Bestes Preis-/Leistungsverhältnis der berücksichtigten Offerte weil: • alle Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt werden • alle Zuschlagskriterien erfüllt und teilweise übertroffen werden, • es wirtschaftlich ein sehr gutes Angebot ist • und in der Gesamtauswertung die höchste Punktzahl erreicht (493 von 500 möglichen).

  • Details. 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 84 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Kantonales Steueramt Zürich entscheidet sich für Abraxas

  • Zuschlag 997911: DBSt Software-Leistungen 2018. Publiziert am 12.1.2018.Kantonales Steueramt. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an Abraxas Informatik AG. Waltersbacherstrasse 5, 8006 Zürich. Preis: 582'155 CHF.

  • Details. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Kantonales Steueramt Zürich entscheidet sich für Abraxas

  • Zuschlag 997921: Leistungen Abraxas für DBSt Betrieb 2018. Publiziert am 12.1.2018.Kantonales Steueramt. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an Abraxas Informatik AG. Waltersbachstrasse 5, 8006 Zürich. Preis: 1'174'038 CHF.

  • Details. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Kantonales Steueramt Zürich entscheidet sich für BTC Schweiz

  • Zuschlag 1000179: Konzeption und Umsetzung WfMS Release 2.6 Zusätze sowie Release 2.7. Publiziert am 12.1.2018.Kantonales Steueramt. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an BTC Schweiz AG. Bäulerstrasse 20, 8152 Glattbrugg. Preis: 717'687 CHF.

  • Details. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

SBB entscheiden sich für PIT Offices

  • Zuschlag 1001905: CoC Mobile Center of Competence Mobile Los 2: Geschäfts- und Bahnkommunikation, Lot Nr 2: Los 2: Geschäfts- und Bahnkommunikation. Publiziert am 13.1.2018.SBB AG, Einkauf Infrastruktur. Ausschreibung vom 19.9.2017. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe. Zuschlag an pit offices gmbh. Industriestrasse 47, 6300 Zug. Preis: 3'450'000 CHF. Begründung: pit offices hat das wirtschaftlich beste Angebot eingereicht und mit der höchsten Punktzahl das LOS 2 gewonnen.

  • Details. 4 Offerten eingegangen. Lot Nr.2. Lot Beschreibung: Los 2: Geschäfts- und Bahnkommunikation. Evaluationsdauer: 116 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

SBB entscheiden sich für PIT Offices

  • Zuschlag 1001907: CoC Mobile Center of Competence Mobile Los 3: MDS Geräte und Rollout Projekte. Lot Nr 3: Los 3: MDS Geräte und Rollout Projekte. Publiziert am 13.1.2018.SBB AG, Einkauf Infrastruktur. Ausschreibung vom 19.9.2017. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe. Zuschlag an pit offices gmbh. Industriestrasse 47, 6300 Zug. Preis: 3'500'000 CHF. Begründung: pit offices hat das wirtschaftlich beste Angebot abgegeben und mit der höchsten Punktzahl das LOS 3 gewonnen.

  • Details. 5 Offerten eingegangen. Lot Nr.3. Lot Beschreibung: Los 3: MDS Geräte und Rollout Projekte. Evaluationsdauer: 116 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten.

SBB entscheiden sich für Swisscom

  • Zuschlag 1001901: CoC Mobile Center of Competence Mobile Los 1: Abo Management GSM-P, Lot Nr 1: Los 1: Abo Management GSM-P. Publiziert am 13.1.2018.SBB AG, Einkauf Infrastruktur. Ausschreibung vom 19.9.2017. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe. Zuschlag an Swisscom (Schweiz) AG. Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen. Preis: 484'000 CHF. Begründung: Swisscom hat das wirtschaftlich beste Angebot abgegeben und mit der höchsten Punktzahl das LOS 1 gewonnen.

  • Details. 3 Offerten eingegangen. Lot Nr.1. Lot Beschreibung: Los 1: Abo Management GSM-P. Evaluationsdauer: 116 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten.

Spital Lachen entscheidet sich für Cistec

  • Zuschlag 1002697: Ausschreibung Klinikinformationssystem (KIS). Publiziert am 19.1.2018.Spital Lachen AG. Ausschreibung vom 1.9.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an Cistec AG. Hohlstrasse 283, 8004 Zürich. Preis: 1'756'587 CHF. Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot.

  • Details. 6 Offerten eingegangen. Alle Anbieter wurden am 10.1.2018 vom Auftraggeber schriftlich per Einschreiben über den Zuschlag informiert. Evaluationsdauer: 140 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu benennen und, soweit möglich, beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 15 IVöB).

Spital Uster entscheidet sich für Cistec

  • Zuschlag 998105: KISSUP: Neues KIS und PDMS für das Spital Uster. Publiziert am 12.1.2018.Spital Uster. Ausschreibung vom 18.8.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an Cistec AG. Hohlstrasse 283, 8004 Zürich. Preis: 2'725'887 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. Wirtschaftlich bestes Angebot.

  • Details. 7 Offerten eingegangen. [allenfalls Hinweis auf Vorbehalt Zuschlag]. Evaluationsdauer: 147 Tage. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation. an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons. Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde. eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel. einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung. enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist. beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu. bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Stadt Winterthur entscheidet sich für Plain IT

  • Zuschlag 1003083: Ersatz IT Systems Management Plattform (ITSM). Publiziert am 17.1.2018.Stadt Winterthur Departement Finanzen. Ausschreibung vom 7.4.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an plain it AG. Militärstrasse 5, 3600 Thun. Preis: 417'086 CHF.

  • Details. 8 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 285 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Stadt Winterthur entscheidet sich für Softwareone

  • Zuschlag 1004589: Submission Lieferant für Softwarelizenzen mit Dienstleistungen^(LAR). Publiziert am 26.1.2018. Stadt Winterthur Departement Finanzen. Ausschreibung vom 1.9.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an SoftwareONE AG, Mühlebachstrasse 3, 6371 Stans. Preis: 6'159'744 CHF

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 147 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Steuerverwaltung des Kantons Bern entscheidet sich für UBD

  • Zuschlag 1003779: Wartung und Weiterentwicklung Data Warehouse Publiziert am 26.1.2018. Steuerverwaltung des Kantons Bern. Ausschreibung vom 22.9.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an UBD Business Intelligence AG, Sonnenrain 16A, 8832 Wilen SZ. Preis: 1'429'717 CHF.

  • Details: 1 Offerte eingegangen. Evaluationsdauer: 126 Tage. Gegen die Zuschlagsverfügung vom 11.12.2017 wurde keine Beschwerde eingereicht. Gegen die vorliegende Publikation kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.

Universität Bern entscheidet sich für Telemis

  • Zuschlag 1004173: Aufbau, Implementierung, Inbetriebnahme und routinemässiger Betrieb einer „Digitalen Pathologie“-Umgebung an der Pathologie-Forschungseinrichtung Translational Research Unit TRU der Universität Bern. Publiziert am 24.1.2018.Universität Bern. Ausschreibung vom 5.8.2017. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe. Zuschlag an Telemis SA. route des Falaises 7, 2000 Neuchâtel. Preis: 239'069 CHF. Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertete Anbieterin.

  • Details. 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 172 Tage. Gegen die zugestellte Zuschlagsverfügung kann innerhalb von 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern erhoben. werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine. Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind. beizulegen.

Universitätsspital Basel entscheidet sich für Nuance

  • Zuschlag 1003665: Nuance Dragon Medical Direct 360 - Spracherkennung. Publiziert am 24.1.2018.Universitätsspital Basel. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an Nuance Communications Germany GmbH. Willy-Brandt-Platz 3, DE-81829 München. Begründung: Bereits bei der Firma Nuance gekaufte Lizenzen müssen auf die neueste Version und Funktionalität geupdated werden. Diese Updates/Upgrades können nur beim Hersteller Nuance bezogen werden. Zusätzlich wird das Mengengerüst auf eine Campus-Lizenz erweitert, so dass alle Mitarbeitenden des USB diesen Service nutzen können.

  • Details. Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Publikation ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Universitätsspital Zürich entscheidet sich für SEC Wirtschaftsinformatik

  • Zuschlag 1002541: Patienten Monitoring Ersatz, MRI Monitoring Ersatz und Haltearme. Lot Nr 3: Haltearme für Patientenmonitoring (Optional). Publiziert am 12.1.2018. UniversitätsSpital Zürich. Ausschreibung vom 16.6.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an SEC Wirtschaftsinformatik AG. Hauptstrasse 36, 4127 Birsfelden. Preis: 357'636 CHF.

  • Details. 5 Offerten eingegangen. Lot Nr.3. Lot Beschreibung: Haltearme für Patientenmonitoring (Optional). Evaluationsdauer: 210 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Universitätsspital Zürich entscheidet sich für Smahrt Consulting

  • Zuschlag 1004331: Erweiterung der bestehenden SAP HCM Lösung. Publiziert am 26.1.2018. UniversitätsSpital Zürich Direktion Betrieb - Bereich Einkauf. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an smahrt consulting AG, Dorfstrasse 51, 8105 Regensdorf. Preis: 460'000 CHF.

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

VKM entscheiden sich für Safe+Legal

  • Zuschlag 1004745: SIMAP – Ausschreibung Koordinationsmandat «IT-VKM» - Anforderungsprofil «Strategischer Business Analyst». Publiziert am 26.1.2018. Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM). Ausschreibung vom 6.10.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Safe+Legal AG, Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern. Preis: 189 CHF. Begründung: Der Anbieter mit der höchsten erreichten Punktzahl erhielt den Zuschlag.

  • Details: 10 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 112 Tage.

ZHAW entscheidet sich für Hewlett-Packard Schweiz

  • Zuschlag 1002145: Business Partner Beschaffung und Wartung von Netzwerk-, Server- und Storagekomponenten für High Performance Computing (HPC). Publiziert am 15.1.2018.ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Ausschreibung vom 10.11.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Hewlett-Packard (Schweiz) GmbH. Ueberlandstrasse 1, 8600 Dübendorf. Preis: 287'001 CHF.

  • Details. 1 Offerte eingegangen. Evaluationsdauer: 66 Tage. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

ZHdK entscheidet sich für IT Concepts Professional

  • Zuschlag 1002963: Programmier- und Konfigurationsleistungen midPoint. Publiziert am 16.1.2018.Zürcher Hochschule der Künste ZHdK. Freihändiges Verfahren . keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe. Zuschlag an IT Concepts Professional GmbH. 6343 Rotkreuz. Preis: 160'000 CHF. Begründung: Grund für die freihändige Vergabe ist die Ausnahme gemäss § 10 SubmV lit. c (technische Besonderheiten): „aufgrund der technischen […] Besonderheiten des Auftrages […] kommt nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage und es gibt keine angemessene Alternative,“. Konkret: Es gibt keine anderen Dienstleister in der Schweiz, die sich mit dem Produkt auskennen und die Dienstleistung mit vergleichbarer Effizienz erbringen könnten.

  • Details. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

ZHdK entscheidet sich für IT Concepts Professional

  • Zuschlag 1002969: Technische Projektleitung: Einführung midPoint. Publiziert am 16.1.2018.Zürcher Hochschule der Künste ZHdK. Freihändiges Verfahren . keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an IT Concepts Professional GmbH. 6343 Rotkreuz. Preis: 200'000 CHF. Begründung: Grund für die freihändige Vergabe ist die Ausnahme gemäss § 10 SubmV lit. c (technische Besonderheiten): „aufgrund der technischen […] Besonderheiten des Auftrages […] kommt nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage und es gibt keine angemessene Alternative,“. Konkret: Es gibt keinen anderen Dienstleister in der Schweiz, der ähnlich effizient bei der Einführung von midPoint unterstützen könnte.

  • Details. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

ZHdK entscheidet sich für Ragnarson

  • Zuschlag 1004281: Leihs - Externe Entwicklungsleistungen (Ruby on Rails). Publiziert am 24.1.2018.Zürcher Hochschule der Künste ZHdK. Freihändiges Verfahren . keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe. Zuschlag an Ragnarson sp. z o.o. Targowa 35, PL-90-043 Łódź. Preis: 240'000 CHF. Begründung: Ausnahme gemäss § 10 SubmV lit. c (technische Besonderheiten): Ragnarson hat in den vergangenen Jahren in kleinem Umfang für 'Leihs' entwickelt; die Software und die Entwicklungsprozesse sind bekannt und effizient. Nun intensiviert sich die Zusammenarbeit für die kommenden Jahre, weshalb wir den Zuschlag publizieren.

  • Details. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

ZI entscheidet sich für NTS Workspace

  • Zuschlag 1002257: Beschaffung Internetzugänge für Rechenzentren und DDOS-Schutz. Publiziert am 18.1.2018.Zentrale Informatik ZI. Ausschreibung vom 26.10.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an NTS Workspace AG. Neubrückstrasse 80, 3012 Bern. Preis: 295'272 CHF.

  • Details. 7 Offerten eingegangen. Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt Basel-Landschaft an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Zentrale Beschaffungsstelle. Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft. Rheinstrasse 29, CH-4410 Liestal . zu richten. Evaluationsdauer: 84 Tage. Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.

ZI entscheidet sich für Xcentric

  • Zuschlag 1003059: Beschaffung Formular Management System (FMS-BL) Publiziert am 25.1.2018. Zentrale Informatik ZI. Ausschreibung vom 12.10.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe. Zuschlag an XCENTRIC technology & consulting GmbH. Oberwiesenstrasse 5, 8057 Zürich. Preis: 310'392 CHF.

  • Details. 3 Offerten eingegangen. Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Zentrale Beschaffungsstelle. Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft. Rheinstrasse 29, 4410 Liestal . zu richten. Evaluationsdauer: 105 Tage. Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.

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