EU-DSGVO: Erste Beschwerden gegen Facebook und Google
Max Schrems hat in vier EU-Staaten Beschwerde gegen Facebook und Google eingereicht. Die beiden Unternehmen sollen Nutzern auch dann Zugang zu Android, Instagram, Whatsapp und Facebook geben, wenn diese ihre neuen Datenschutz-Erklärungen nicht vollumfänglich akzeptieren. Nutzer auszusperren verstosse gegen die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (EU-DSGVO).
Der Aktivist Max Schrems hat die ersten Beschwerden auf Grundlage der EU-DSGVO gegen Google und Facebook eingereicht. Wie "Heise online" berichtet, kritistiert die von Schrems 2017 gegründete Datenschutz-Plattform Noyb (None of your Business) die neuen Bedingungen von Android, Instagram, Whatsapp und Facebook.
Noyb beanstande, dass die Online-Dienste von ihren Nutzern eine allgemeine Zustimmung zu den neuen Datenschutzerklärungen verlangen und sie andernfalls aussperren wollten. Das sei ein Verstoss gegen das "Koppelungsverbot" der EU-DSGVO. Ihm zufolge dürfe "der Zugang zu Dienstleistungen nicht von einer Zustimmung zur Datennutzung abhängig gemacht werden", schreibt Heise.
Nutzer sollen die Wahl haben
Noyb reichte die Beschwerden laut Heise parallel in Frankreich, Belgien, Deutschland und Österreich ein. Der Grund für dieses Vorgehen sei, dass die Erfolgsaussichten so am höchsten seien.
Noyb wolle mit den Beschwerden dafür sorgen, dass Nutzer von Android, Instagram, Whatsapp und Facebook "tatsächlich jene Wahl bezüglich der Datennutzung bekommen, die ihnen dank der Neuregelung zusteht". Ausserdem gehe es darum, den von der EU-DSGVO festgelegten Strafrahmen von bis zu 4 Prozent des globalen Umsatzes auszutesten. Maximalstrafen erwartet Schrems gemäss Heise zwar keine, dafür hohe Kosten für die beiden US-Unternehmen.
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