Bundesrat will keinen Medikamentenverkauf per Videochat
Der Bundesrat lehnt einen Vorstoss von Marcel Dobler für den Versand von Medikamenten ab. Die Motion will Apotheken erlauben, nichtrezeptpflichtige Arnzeimittel nach einem Videochat liefern zu dürfen. Der Bundesrat will keine Liberalisierung des Handels.
Der Bundesrat will nicht, dass Apotheken per Videochat den Auftrag für ein nicht rezeptpflichtiges Medikament annehmen und an Kunden versenden können. Er lehnte eine entsprechende Motion von Nationalrat Marcel Dobler (FDP/SG) ab. Dobler wollte eine gesetzliche Grundlage analog zur Bankkontoeröffnung per Video, wie auf "Parlament.ch" ersichtlich ist. Apotheken sei es heute in der Schweiz untersagt, nicht rezeptpflichtige Medikamente zu versenden, wenn kein Rezept vorliege. Dabei bestehe hier das Potenzial, Gesundheitskosten einzusparen und den Medikamentenkauf für alle Schweizer zu verbessern, so Dobler.
Die Regierung ist anderer Ansicht. Das Parlament habe erst kürzlich beschlossen, den Grundsatz beizubehalten, wonach für jeden Versandhandel mit Arzneimitteln eine ärztliche Verschreibung vorliegen müsse, heisst es in einer Stellungnahme. "Seither gab es nach Wissen des Bundesrates keine neuen wissenschaftlichen Studien, die auf eine Verbesserung der Patientensicherheit schliessen lassen und eine Liberalisierung des Versandhandels rechtfertigen würden", schreibt der Bundesrat. Die Beurteilung des Gesundheitszustands sei mittels Videoübertragung ausserdem nur erschwert möglich.
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