Geplante Massnahmen und Aufträge

Bund sagt ja zum Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung

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Der Bund hat am 19. Dezember die Strategie für den Ausbau einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung gutgeheissen. Bürger und Unternehmen sollen ihre Daten der Verwaltung nur noch einmal bekannt geben müssen. Verwaltungen aller föderalen Ebenen sollen Zugang zu den Daten erhalten.

(Source: sorbetto / iStock.com)
(Source: sorbetto / iStock.com)

"Unternehmen und Bürger sollen ihre Daten der Verwaltung nur noch einmal bekannt geben müssen", heisst es in einer Mitteilung des Bundes. Denn gestern, 19. Dezember, stimmte der Bund dem Ausbau einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung zu. In dessen Rahmen sollten mehrfach genutzte Stammdaten ausserdem Verwaltungen aller föderalen Ebenen sowie weiteren berechtigten Kreisen zur Nutzung der Daten befugt sein- unter Beachtung des Datenschutzes. Der Fokus solle dabei vorerst auf Stammdaten von Unternehmen gelegt werden.

Der Bundesrat legte folgende Massnahmen und Aufträge fest:

  • Geplante und laufende Vorhaben, die bereits wichtige Elemente der gemeinsamen Stammdatenverwaltung adressieren, sollten auf die vorliegenden strategischen Ziele ausgerichtet werden.

  • Geschäftsprozesse, in denen Unternehmensdaten bewirtschaftet und genutzt würden, sollten systematisch erhoben werden und es sollten Unternehmensdaten identifiziert werden, die sich für eine gemeinsame Stammdatenverwaltung eignen.

  • Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) habe den Auftrag erhalten, bis Ende 2019 die für die gemeinsame Stammdatenverwaltung nötigen allgemeinen Rechtsgrundlagen abzuklären.

  • Das ISB solle ausserdem prüfen, inwiefern künftige Lösungen und bestehende Systeme für das Enterprise-Resource-Planning (ERP), bei dem die Stammdaten der Unternehmen als "Geschäftspartner" der Bundesverwaltung zentral geführt werden sollten, für eine gemeinsame Verwaltung der Unternehmensstammdaten geeignet seien.

  • Zur Koordination der Arbeiten setze der Bund ein Steuerungsgremium unter der Leitung des ISB ein.

  • Die Ergebnisse der ausgelösten Arbeiten sollten dem Bundesrat Ende 2021 vorgelegt werden und die weiteren Schritte für die Jahre 2022 bis 2024 beantragt werden.

Der Bundesrat hat einen Bericht zur Regulierung der Blockchain-Branche in der Schweiz verabschiedet. Auf seiner Grundlage will die Regierung Anfang 2019 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten lassen. Lesen Sie hier mehr zum Thema.

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