Anpassungen statt Blockchain-Gesetz

Bundesrat will Schweizer Recht für die Blockchain fit machen

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Der Bundesrat hat einen Bericht zur Regulierung der Blockchain-Branche in der Schweiz verabschiedet. Auf seiner Grundlage will die Regierung Anfang 2019 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten lassen. Der Bundesrat zieht punktuelle Anpassungen am Schweizer Recht einem speziellen Blockchain-Gesetz vor.

(Source: Peter Mosimann / Bund)
(Source: Peter Mosimann / Bund)

Der Bundesrat will der Blockchain-Branche in der Schweiz einen neuen rechtlichen Rahmen geben. In einem Bericht (Download als PDF) stellt er fest, dass der Schweizer Rechtsrahmen gut geeignet sei, mit neuen Technologien inklusive Blockchain umzugehen. Dennoch besteht punktuell Anpassungsbedarf, wie es in einer Mitteilung heisst.

Grundlegende Anpassungen des Schweizer Rechtsrahmens - etwa durch ein spezielles Blockchain-Gesetz - seien nicht nötig. Ein solches strebt beispielsweise Liechtenstein an. Stattdessen habe der Bundesrat das Eidgenössische Finanz- sowie das Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, im 1. Quartal 2019 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Diese verfolge folgende Ziele:

  • Im Zivilrecht die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Rechten mittels digitalen Registern zu erhöhen.

  • Im Insolvenzrecht die Aussonderung im Konkurs von kryptobasierten Vermögenswerten weiter zu klären sowie eine Aussonderung von nicht vermögenswerten Daten zu prüfen.

  • Im Finanzmarktrecht ein neues und flexibles Bewilligungsgefäss für blockchainbasierte Finanzmarkt-Infrastrukturen auszuarbeiten.

  • Im Bankenrecht die bankinsolvenzrechtlichen Bestimmungen mit den Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht abzustimmen.

  • Im Geldwäschereirecht die heutige Praxis zur Unterstellung dezentraler Handelsplattformen unter das Geldwäschereigesetz expliziter zu verankern.

Der Bundesrat will mit diesen Massnahmen laut eigenen Angaben "bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und Blockchain-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann". Ebenso wolle er Missbräuche konsequent bekämpfen und die Integrität und gute Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz gewährleisten.

Ganz im Zeichen der Blockchain stand das Hyperledger Global Forum, das diese Woche in Basel stattfand. Alles dazu lesen Sie hier.

Cyberkriminalität international bekämpfen

In diesem Zusammenhang habe der Bundesrat einen Bericht zu "Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets und Crowdfunding" zur Kenntnis genommen (Download als PDF). Die Analyse zeige, dass kryptobasierte Vermögenswerte im Bereich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eine Gefährdung darstellen.

Die Schweiz verfüge aber über ein umfassendes regulatorisches Dispositiv, weshalb weitere Verbesserungen mittels international koordinierter Massnahmen anzugehen seien, schreibt der Bundesrat. Er habe das Finanzdepartment beauftragt zu prüfen, ob das Geldwäschereirecht in Bezug auf gewisse Formen des Crowdfundings angepasst werden sollte.

Der Bericht zur Blockchain-Regulierung basiert gemäss Mitteilungen auf den Arbeiten der Arbeitsgruppe "Blockchain/ICO", die das Finanzdepartement im Januar 2018 ins Leben rief.

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