Abacus siegt im Beschaffungsstreit
Abacus hat im Rechtsstreit gegen die St. Galler Gemeinde Wittenbach gewonnen. Das Unternehmen forderte vor dem Bundesgericht die Freigabe von Leistungsverzeichnissen ein. Der Entscheid folgt einem langen Konflikt um die Vergabe von IT-Aufträgen im Kanton St. Gallen.

Abacus hat im Streit um die Vergabe von IT-Projekten vor dem Bundesgericht gewonnen, schreibt "inside-it.ch" unter Berufung auf SDA. Das Unternehmen forderte von der Gemeinde Wittenbach die Veröffentlichung des Leistungsverzeichnisses für vergebene Aufträge. Der Entscheid folgt einem lang andauernden Konflikt.
Langjähriger Rechtsstreit
Die ursprüngliche Beschwerde von Abacus stammt aus dem Jahr 2015. Sie richtete sich gegen die Gemeinde Wittenbach und das damalige Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen (VRSG), heute bekannt unter dem Namen Abraxas Informatik. Abacus kritisierte die Vergabe von IT-Projekten von Gemeinden im Kanton St. Gallen. Die VRSG habe ein Monopol im Kanton und Gemeinden hätten keinen Grund mehr, IT-Projekte öffentlich auszuschreiben. Deshalb forderte Abacus Einsicht in Geschäftsdetails zwischen Wittenbach und der VRSG. Das Verwaltungsgericht St. Gallen wies die Klage jedoch ab, weshalb Abacus weiter vor das Bundesgericht zog.
Im Sommer 2018 einigten sich Abacus, Abraxas und die St. Galler Gemeinden auf einen Vergleich. Die Gemeinden verpflichteten sich zur Konformität in der Vergabe von IT-Aufträgen und die beiden Unternehmen beschlossen eine nicht-exklusive Zusammenarbeit. Die Klage gegen die Gemeinde Wittenbach liess Abacus jedoch nicht fallen. Das Unternehmen beharrte vor dem Bundesgericht auf die Freigabe der Leistungsverzeichnisse von Wittenbach. Am 16. Januar hiess das Gericht die Beschwerde gut.
Die Gemeinde Wittenbach ist damit verpflichtet, Abacus Zugang zu den Geschäftsdokumenten zu gewähren. Das Unternehmen zeigt sich erfreut über den Beschluss. Es handle sich um einen zukunftsweisenden Entscheid und sei für die gesamte Schweiz von Interesse, teilt die Geschäftsleitung gemäss “inside-it.ch” mit.

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