Apple verliert vor Bundesgericht gegen Modelabel Steve Jobs
Das Modelabel Steve Jobs darf Namen und Logo behalten. Das Bundesgericht lehnt eine Beschwerde von Apple gegen das italienische Unternehmen ab. Es ist nicht die erste markenrechtliche Niederlage der US-Firma in der Schweiz.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Apple abgelehnt. Der US-Konzern wollte gegen zwei italienische Brüder vorgehen. Wie die "Schweiz am Wochenende" berichtet, betreiben die beiden Männer ein Modelabel namens Steve Jobs. Da Apple den Namen des verstorbenen Firmengründers nicht hat schützen lassen, kann das Unternehmen nichts gegen die Verwendung des Namens machen.
Apple stört sich aber nicht nur daran, sondern vor allem am Logo, das die Italiener verwenden. Dieses ist in verschiedener Hinsicht an das Apple-Logo angelehnt. Das Blatt des ikonischen Apple-Apfels etwa wurde 1:1 kopiert. Das Logo des Modelabels ist zudem ebenfalls angebissen.
In der Schweiz hat Apple die renommierte Zürcher Kanzlei Lenz & Staehelin darauf angesetzt, dem Treiben ein Ende zu setzen. Ziel war, dass das Logo hierzulande nicht verwendet werden darf. Der Kanzleipartner Jürg Simon, der früher Direktor des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum war, ging nun gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vor, weil dieser das Markenschutzgesuch von Apple abgelehnt hatte.
Vergebens: Zwar hätten die Richter anerkannt, dass die Ähnlichkeit der Logos "frappierend" sei, so die Schweiz am Wochenende. Da jedoch keine Verwechslungsgefahr bestehe, hätten die Italiener auch in der Schweiz Markenschutz verdient.
Am Urteil änderte übrigens auch die Tatsache nichts, dass die beiden Italiener – trotz Aufforderung der Kanzlei und des Gerichts – nicht zur Verhandlung erschienen und auch sonst nicht auf Kontaktaufnahmeversuche reagierten.
Die Schweiz scheint kein gutes Terrain für Markenschutzbegehren seitens Apple zu sein. Das Unternehmen ist schon damit gescheitert, das iTunes-App-Logo mit den Musiknoten schützen zu wollen. Gegen Swatch wollte Apple ebenfalls vorgehen, weil die Uhrenmarke den Steve-Jobs-Spruch "One More Thing" schützen liess. Die Gerichtsverhandlung sagte der US-Konzern aber in letzter Sekunde ab.

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