Bundesgericht gibt Swisscom recht

Schweizer dürfen weiter von Kinox.to & Co. Filme streamen

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Präsens-Film hat vor Bundesgericht eine Niederlage eingefahren. Swisscom ist auch in Zukunft nicht dafür verantwortlich, wenn Kunden urheberrechtlich geschützte Inhalte streamen oder herunterladen. Doch das liberale Schweizer Urheberrecht kommt unter Druck.

(Source: Nicolas LB/unsplash.com)
(Source: Nicolas LB/unsplash.com)

Provider sind nicht für Downloads oder Streams von urheberrechtlich geschützten Inhalten verantwortlich. Was bisher in der Schweiz erlaubt war, soll gemäss eines Urteils des Bundesgerichts auch weiterhin gelten. Es gab der Swisscom in einem Streit mit Präsens-Film Recht, wie "SRF" berichtet.

Die Schweizer Filmproduktions- und -Verleihfirma habe vom Telko verlangt, den Zugang zu illegalen Streaming- und Download-Portalen zu sperren. Schweizer Kundinnen und Kunden sollten nicht mehr auf die dort gehosteten, urheberrechtlich geschützten Filme zugreifen könnten.

Das Bundesgericht war anderer Meinung. Swisscom treffe keine Schuld. Der Provider stelle nur den Zugang zum Internet zur Verfügung und sei nicht dafür haftbar, wenn die Kunden dann im Internet Filme schauen, die vom Urheberrecht geschützt seien.

Umstrittenes Urteil

Das Urteil habe Signalwirkung. "Der Entscheid ist richtig und wichtig. Denn er stellt klar, dass ein Internetprovider nicht für den Inhalt zuständig ist, den jemand abruft, sondern nur für den Internetzugang", zitiert SRF den Anwalt Martin Steiger. Der Entscheid könnte allerdings zur Folge haben, dass die liberale Schweizer Praxis nun unter Druck komme. Eine Verschärfung des Urheberrechts auf politischem Weg - etwa durch die aktuelle Revision des Urheberrechts - sei nicht auszuschliessen. Im Mai 2018 gab der Nationalrat den Startschuss zur Revision. Mehr dazu lesen Sie hier.

In einer Reaktion zeigen sich Praesens Film und Safe, die Vereinigung zur Bekämpfung der Urheberrechtspiraterie, enttäuscht und befremdet vom Urteil des Bundesgerichts. "Es steht ausser Frage, dass Internet-Zugangsanbieter wichtige, unverzichtbare Dienstleistungen für die Kommunikationsgesellschaft erbringen", heisst es in einer Mitteilung. Mit dem Urteil würden diese Dienstleistungen aber von jeglicher Verantwortlichkeit selbst bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen befreit. Rechtsinhaber in der Schweiz und in aller Welt könnten dies nur als eine Einladung an die Bevölkerung der Schweiz verstehen, ihre Werke und Produktionen gratis zu konsumieren. "Für illegale Anbieter bleibt die Schweiz damit ein attraktiver Marktplatz."

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