Revision des Urheberrechtsgesetzes

Neues Urheberrecht: Arbeitsgruppe findet Kompromiss

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Die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe für die Revision des Urheberrechts hat eine Lösung erarbeitet. Sie setzt auf die Selbstregulierung der Hostingprovider.

Quelle: Fotolia
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Wie geht es weiter mit dem Schweizer Urheberrecht? Nachdem es in der Vernehmlassung unterschiedlichste Positionen gab, setzte der Bundesrat auf die Arbeitsgruppe AGUR12. Sie hat mittlerweile fünf Sitzungen abgehalten und eine mögliche Lösung gefunden, wie der Tagesanzeiger unter Berufung auf SDA schreibt.

Selbstregulierung der Hostingprovider

An den Sitzungen der Arbeitsgruppe nahmen Kulturschaffende, Produzenten, Nutzer, Konsumenten, Hostingprovider, das Bundesamt für Justiz und weitere Vertreter der Verwaltung teil. "Ein Kompromiss konnte insbesondere beim Thema Pirateriebekämpfung erzielt werden", heisst es in der Mitteilung der AGUR12.

Illegale Musik-Downloads sollen für die Nutzer von Peer-to-Peer-Tauschbörsen straffrei bleiben. Schweizer Hostingprovider sollen keine Piraterieplattformen beherbergen und bei Urheberrechtsverletzungen über ihre Server die betroffenen Inhalte rasch entfernen. Die Lösung setzt auf Selbstregulierung, die als erfolgreich angesehen wird.

Die Pirateriebekämpfung soll bei den Hostingprovidern erfolgen. Das sei am effizientesten, bilanziert die Arbeitsgruppe, die ihre Arbeit am 2. März beendete.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) werde die Ergebnisse Arbeitsgruppe in seine Überlegungen für eine Revision des Urheberrechtsgesetzes einfliessen lassen. Das Departement werde dem Bundesrat bis Juli einen Antrag für das weitere Vorgehen stellen.

Gibt es weitere Netzsperren?

Schaffe der Hostingprovider indessen eine besondere Gefahr von Urheberrechtsverletzungen, müsse er durch einen "Stay Down" dafür sorgen, dass einmal beseitigte Urheberrechtsverletzungen auch beseitigt bleiben. Zudem soll ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zulässig ist.

Nicht im Kompromisspaket enthalten sind Blocking-Massnahmen durch Access Provider. Netzsperren wie beim Geldspielgesetz sind ebenfalls nicht Teil des Pakets. Auch der Versand aufklärender Hinweise bei schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen über Peer-to-Peer-Netzwerke ist nicht drin.

Weitere Massnahmen

Geplant sind zudem ein Verzeichnisprivileg, vergütungsfreie Wissenschaftsschranken und die Nutzung von verwaisten Werken geplant. Davon sollen die Nutzer und Konsumenten profitieren. Für die Kulturschaffenden enthält das Paket eine Verlängerung der Schutzfrist für verwandte Schutzrechte, den Lichtbildschutz und eine Video-on-Demand-Vergütung für Urheber und Interpreten.

Schliesslich umfasse der Kompromiss die Einführung einer erweiterten Kollektivlizenz, Verbesserungen im Tarifgenehmigungsverfahren sowie eine elektronische Nutzermeldung an die Verwertungsgesellschaften.

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