Artikel 13 und Leistungsschutzrecht

Streit ums Urheberrecht: Wikipedia geht offline und der #NoSharingDay in der Schweiz

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Themen rund um Urheberrechte und den umstrittenen Artikel 13 haben für viel Gesprächsstoff auf Sozialen Netzwerken gesorgt. Die Autoren von Wikipedia planen, die deutsche Fassung des Onlinelexikons für einen Tag vom Netz zu nehmen. In der Schweiz ruft die "Allianz für ein faires Urheberrecht" aufgrund der anstehenden Debatte zum Leistungsschutzrecht zum #NoSharingDay auf.

(Source: Fineas / Fotolia.com)
(Source: Fineas / Fotolia.com)

Diskussionen um Urheberrechte und Uploadfilter haben die Sozialen Medien in den letzten Tagen und Wochen geprägt. Der Artikel 13 ist ein stark umstrittenes Thema auf Twitter, Youtube und Co. Auch in der Schweiz stehen kontroverse Änderungen zum Thema Urheberrechte auf der politischen Agenda.

Im Zusammenhang mit dem Artikel 13 und der geplanten Einführung von Uploadfiltern haben die Betreiber von Wikipedia den Plan gefasst, am 21. März die deutsche Ausgabe der Website für einen Tag abzuschalten. Gemäss Watson.ch sind nicht-kommerzielle Enzyklopädien wie Wikipedia von der geplanten Gesetzesänderung nicht betroffen. Die Autoren würden aber für ein freies Internet einstehen und die Seite aus Protest für 24 Stunden offline nehmen.

"Allianz für ein faires Urheberrecht" ruft zum #NoSharingDay auf

In der Schweiz stehen heute am 12. März im Ständerat Diskussionen zu Leistungsschutz, Lichtbildschutz und Upload-Filter an. Die "Allianz für ein faires Urheberrecht in der Schweiz" sieht die Gefahr, dass die Kammer für eine kleine Interessengruppe Privilegien im Urheberrecht auf Kosten der Allgemeinheit einräumt. Deshalb hat sie heute zum #NoSharingDay aufgerufen. Die Allianz steht unter der Koordination der Organisation "Digitale Gesellschaft".

Die Aktion fordert die Bevölkerung dazu auf, an dem Tag keine Links auf journalistische Inhalte zu teilen. Damit will die "Allianz für ein faires Urheberrecht" auf die Pläne zum Leistungsschutzrecht aufmerksam machen. Die geplanten Änderungen sehen eine Vergütungspflicht für journalistische Inhalte vor. Weiter beinhalten sie die Notwendigkeit von Lizenzen zur Darstellung von Inhalten und sogenannte "Link-Steuern". In den Augen der Allianz verunmöglichen diese Anpassungen die Arbeit von kleinen Verlagen und freien Journalisten.

Das Schweizer Bundesgericht hat beschlossen, dass Seiten zum Streamen und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten in der Schweiz weiter zugänglich bleiben. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag "Schweizer dürfen weiter von Kinox.to & Co. Filme streamen".

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