Erweiterungsbau in Willisau

Update: Bundesgericht bewilligt Brack-Bau

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Der Competec-Erweiterungsbau in Willisau ist vom Bundesgericht bewilligt worden. Nach einem langwierigen Rechtsstreit zwischen Roland Bracks Unternehmen und Anwohnern des Competec-Logistikzentrums darf nun offiziell gebaut werden.

(Source: Sebastian Duda / Fotolia.com)
(Source: Sebastian Duda / Fotolia.com)

Update vom 04.04.2019

Originalmeldung vom 20.02.2019

Das Bundesgericht hat zugunsten von Competec entschieden. Der geplante Erweiterungsbau in Willisau sei vom Gericht wie projektiert bewilligt und die Baubeschwerden endgültig abgewiesen worden, teilt Competec mit.

"Für uns kommt der Bundesgerichtsentscheid einem Befreiungsschlag gleich", sagt Roland Brack, Gründer und Inhaber der Competec-Gruppe. Nun müsse man sich in der Planung nicht mehr mit unkalkulierbaren externen Faktoren auseinandersetzten, sondern könne sich auf den Neubau konzentrieren.

Brack baut ohne Baubewilligung

Lange hat sich der Rechtsstreit zwischen Competec und zwei Anwohnern des Competec-Logistikzentrums in Willisau hingezogen. Und er ist noch nicht vorbei. Competec hat nun, obwohl das Bundesgericht dem Unternehmen keine definitive Baubewilligung erteilte, mit dem Erweiterungsbau des Logistikzentrums in Willisau begonnen. Competec wolle mit diesem Schritt der Platznot im bestehenden Logistikzentrum entgegenwirken, schreibt der "Willisauer Bote".

Bereits seit 2015 plante Competec das Logistikzentrum im Willisauer Rossgassmoos auszubauen. Doch Anwohner fochten die vom Stadtrat Willisau erteilte Baubewilligung für den Anbau mit einem Bauvolumen von 140 mal 60 mal 31 Meter an. Es folgte ein Rechtsstreit, der sich bis vors Bundesgericht zog. Alle Stationen im Rechtsstreit zwischen Competec und den Anwohnern können Sie hier nachverfolgen.

Zwar verfügte das Bundesgericht, dass die Beschwerde gegen den Ausbau des Competec-Logistikzentrums keine aufschiebende Wirkung hat – also trotzdem gebaut werden darf. Es ist allerdings immer noch möglich, dass das Bundesgericht den Beschwerdeführern recht gibt. Für Competec würde das bedeuten, dass der Erweiterungsbau wieder abgerissen werden müsste.

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