Start-up-Politiker fordern Pandemie-Fonds und Gleichbehandlung von Start-ups
In einem Brief an Bundesrat Parmelin fordern Judith Bellaiche und Andri Silberschmidt im Namen der "Parlamentarische Gruppe Start-ups und Unternehmertum" einen Fonds, der bei abgebrochenen Finanzierungsrunden einspringt. Zudem sollen auch Start-ups von den geplanten Massnahmen des Bundes profitieren können.
Am Dienstag starteten Judith Bellaiche und Andri Silberschmidt eine Umfrage unter Start-ups zu den aktuellen Herausforderungen. Basierend auf den Antworten von gegen 200 Unternehmen haben sie nun einen Brief mit einer Beschreibung der Herausforderungen und notwendigen Massnahmen formuliert.
Zentrale Erkenntnisse der Umfrage:
Start-ups können sich nicht für Kurzarbeit und andere Massnahmen qualifizieren, da diese einen "gesunden Geschäftsgang" voraussetzen. Es ist jedoch inhärentes Merkmal von Start-ups, dass sie während mehrerer Jahre keine Gewinne ausweisen, sondern bewusst Wachstum zulasten der Profitabilität anstreben.
Start-ups sind besonders liquiditätssensibel. Es ist ihnen eigen, dass sie keine finanziellen Reserven äufnen, sondern ihre Mittel für die Entwicklung der innovativen Produkte und in das nachfolgende Wachstum investieren.
Derzeit werden Finanzierungsrunden wegen der hohen Unsicherheit abgebrochen.
Aufgrund dieser Situation stellen Bellaiche und Silberschmidt zwei Forderungen:
1. Schaffung eines Pandemiefonds für Start-ups
Der Fonds hat zum Ziel, die wegbrechende Liquidität aufgrund von abgebrochenen Finanzierungsrunden zu überbrücken. Der Fonds wird vorerst mit 375 Millionen Franken ausgestattet und dient der Vergabe von Darlehen und/oder der Überbrückung von Finanzierung mit entsprechenden Gewinnabschöpfungen. Er wird von einem externen Gremium von erfahrenen Schweizer Investoren verwaltet, das die Due Diligence übernimmt.
2. Gleichbehandlung von Start-ups mit KMU und anderen WirtschaftsteilnehmerInnen
Die für AlleinunternehmerInnen, Freelancer, Kunstschaffende, Ich-AGs und Temporärkräfte in Aussicht gestellten Lockerungen der Bedingungen für Beantragung von Kurzarbeit und Arbeitslosengelder gilt diskriminierungsfrei für Mitarbeitende von Start-ups, inklusive geschäftsführender Inhaber. Für alle diese Gruppe fordern wir ausserdem Kulanz in Bezug auf den Aufschub von Sozialversicherungsbeiträgen, Mehrwert- und anderen Steuerrechnungen sowie Rechnungsstellungen durch den Bund im Rahmen von geschäftlichen Privatverträgen. Allfällige steuerbare Gewinne aus dem Jahr 2019 sollen mit einem Verlust im Jahr 2020 verrechnet werden können. Gleichermassen ist der Zugang zu staatlichen Überbrückungskrediten und zinslosen Darlehen im Rahmen des Schutzschirms für Start-ups zugänglich zu machen.
Darüber hinaus fordern die beiden Initianten, dass diese Massnahmen bis zum 1. April 2020 angekündigt und unbürokratisch abgewickelt werden müssen.
Dieser Artikel erschien zuerst am 20. März 2020 auf startupticker.ch.
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