Abstimmung am 7. März

Wahlfreiheit, Wettbewerb und Wildwuchs - die Argumente der E-ID-Befürworter

Uhr
von René Jaun und slo

An einer Pressekonferenz haben die Befürworter des E-ID-Gesetzes ihre Argumente präsentiert. Es garantiere Datensicherheit, trage den Bedenken der Kritiker Rechnung und ermögliche Wettbewerb und Wahlfreiheit.

(Source: Tombaky / Fotolia.com)
(Source: Tombaky / Fotolia.com)

In wenigen Wochen stimmt die Schweiz über das Gesetz für eine elektronische Identität (E-ID-Gesetz) ab. An einer Medienkonferenz hat das Komitee der Befürworter, angeführt vom Verband Digitalswitzerland, seine Argumente präsentiert.

Derzeit habe die Schweiz noch kein Gesetz, das den Einsatz einer E-ID regle, rief Digitalswitzerland-Geschäftsführer Nicolas Bürer zu Beginn der Pressekonferenz in Erinnerung. Entsprechend fehle es an Rechtssicherheit und an einer Möglichkeit, seine Identität effektiv digital zu bestätigen.

Rollenverteilung und Datenschutz

Das Bedürfnis nach einer sicheren, staatlich kontrollierten elektronischen Identität steige, sagte SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher (TG). Aber weder staatliche noch private Lösungen hätten bisher eine Mehrheit gefunden. Das nun vorliegende Gesetz ist ihrer Meinung nach "eine sehr gut austarierte politische Lösung". Es nehme zahlreiche Argumente der Kritiker auf und sei darum ein gelungener Kompromiss.

Die im Gesetz vorgesehene Rollenverteilung folge einem bewährten schweizerischen Prinzip, so Graf-Litscher: Der Staat trete als Garant auf, indem er die Spielregeln festlege. Innerhalb dieser Regeln seien innovative Anwendungen von Privaten, Kantonen und Gemeinden zugelassen. "Die Aufgabenteilung stellt die Flexibilität für technologische Veränderungen und Entwicklungen sicher und ermöglicht eine breite Nutzung."

Der Zugang zu den Bundesregistern mit Daten zur Identität der Schweizer Bürgerinnen und Bürger bleibe gemäss dem E-ID-Gesetz ausschliesslich dem Bund vorbehalten, stellte die Nationalrätin klar. Zudem reguliere der Bund die Anbieter von E-ID-Lösungen, prüfe und anerkenne etwa die diversen Anwendungen. Das Gesetz sehe vor, Identitäts- und Nutzungsdaten strikt voneinander zu trennen, sie nach sechs Monaten zu löschen und sie Dritten nicht zugänglich zu machen.

Gegen Tech-Giganten, für Anbietervielfalt

Die E-ID stehe "für Schweizer Qualität statt Wildwuchs", fasste Graf-Litscher zusammen. Auf die Frage, wie denn dieser Wildwuchs aussehe, verwies sie auf die zunehmende Popularität ausländischer Login-Dienste wie Google. "Wenn wir es nicht schaffen, einen staatlich anerkannten Login anzubieten, werden wir diesen Tech-Giganten den Teppich ausrollen und haben auf der anderen Seite für die Menschen in der Schweiz keine Garantie, dass ihre Daten wirklich sorgfältig in der Schweiz aufbewahrt werden."

Auch GLP-Nationalrat Beat Flach hob den verschärften Datenschutz hervor, den das E-ID-Gesetz gewähre. Es sei eine konkrete und gelungene Anwendung des kürzlich revidierten Datenschutzgesetzes.

Zudem bleibe das Ausstellen offizieller Dokumente, also der Identitätskarte oder des Passes, in der Obhut des Staates. Und die Prüfung der Anbieter erfolge durch eine neu geschaffene unabhängige Behörde, die weisungsfrei arbeiten könne.

Heute überprüfen viele Unternehmen die Identität ihrer Kunden etwa mittels Videoidentifikation. Im vergangenen April erlaubte der Bundesrat aufgrund der Coronapandemie, auch digitale Unterschriften per Videoidentifikation zu beantragen. Dieses Verfahren sei "nicht nur ein Sicherheitsrisiko für denjenigen, der das macht, sondern auch alles andere als digital fortschrittlich, und es öffnet dem Missbrauch Tür und Tor", kommentierte Flach.

Schliesslich hob der Zürcher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt hervor, dass das E-ID-Gesetz einen gesunden Wettbewerb zwischen den Anbietern ermögliche. Der Nutzer könne sich frei entscheiden, ob er etwa einem kantonalen Anbieter mehr vertraue als einem privaten. Zudem werde nie jemand dazu gezwungen, sich eine E-ID zuzulegen. Wer den Login via E-ID anbiete, müsse auch ein klassisches Anmeldeverfahren unterstützen – zumindest auf niedrigem Schutzniveau, so der Nationalrat. Für ganz komplexe Geschäfte könne es zwar sein, dass diese nur mit E-ID gemacht werden könnten, "aber diese kann man heute noch gar nicht online machen", so Silberschmidt, "sondern hier sprechen wir von Geschäften, die heute nur analog möglich sind."

Die Volksabstimmung über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste findet am 7. März 2021 statt. Weitere Hintergründe zur Vorlage und wie die Gegner argumentieren, lesen Sie hier.

Webcode
DPF8_204975