Das sind die Argumente der beiden Lager

Der Abstimmungskampf um das E-ID-Gesetz beginnt

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von Fabian Kindle und kfi

Diese Woche haben Vertreter eines Bündnisses gegen das E-ID-Gesetz eine Pressekonferenz in Bern abgehalten. Anlässlich dieser Konferenz sammelte die Redaktion Argumente von Befürwortern und Gegnern des Gesetzes.

(Source: b1-foto / Pixabay.com)
(Source: b1-foto / Pixabay.com)

Nachdem im Januar genug Stimmen für das Referendum gegen das E-ID-Gesetz gesammelt wurden, hat der Abstimmungskampf nun begonnen. Die Gegner des E-ID-Gesetzes haben ihre Argumente für die Abstimmung am 7. März an einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Redaktion hat bei Befürwortern und Gegnern des Gesetzes nachgefragt.

Für das E-ID-Gesetz setzen sich Markus Naef, CEO von der Swisssign Group, und Andreas Kaelin, Deputy Managing Director von Digitalswitzerland, ein. Auch der Verband Digitalswitzerland stellt sich klar hinter das E-ID-Gesetz.

Die Gegenposition erläutern Nationalrat Jörg Mäder von der GLP und Daniel Graf, Co-Founder Public Beta und Mitinitiant des Referendums.

Die E-ID im Überblick

Dass Bedarf für eine vertrauenswürdige elektronische Identifizierung (E-ID) im Internet besteht, steht für beide Lager fest. Vor allem der Bereich E-Government könnte enorm profitieren. Aber auch das Abschliessen von Verträgen über das Internet würde mit der E-ID vereinfacht. "Immer mehr Menschen, Behörden, Verbände und Unternehmen bewegen sich online und sind auf eine vertrauenswürdige Identifikation angewiesen. Die heutigen Identifikations-Lösungen für Personen im Internet sind kaum reguliert oder werden von internationalen Firmen angeboten", sagt Andreas Kaelin von Digitalswitzerland.

Dabei bezeichnen die Gegner die E-ID auch als digitalen Pass, denn sie vollbringe die Aufgabe eines Passes im virtuellen Raum. Die Befürworter stören sich an dieser Bezeichnung und halten fest, dass die E-ID weder mit Reisefreiheit noch mit politischen Rechten verbunden ist. "Die E-ID ist kein digitaler Pass. Sie hat nichts mit der Vergabe einer Staatsbürgerschaft zu tun, man kann mit ihr nicht Reisen und sie enthält auch keine biometrischen Daten wie etwa Fingerabdrücke", sagt Kaelin zu der Bezeichnung. Er hält weiter fest, dass auch Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft die E-ID verwenden können.

Andreas Kaelin vertritt für Digitalswitzerland die Ja-Position. (Source: zVg)

So funktioniert die digitale ID

Interessenten der E-ID beantragen sie bei einem zugelassen Identity Provider (IdP). Diese sendet den Antrag an das Fedpol, welches prüft, ob der Interessent einverstanden ist. Bei Einwilligung wird die Identität mittels persönlicher Fragen überprüft. Danach übermittelt das Fedpol die korrekten Daten an den IdP, der die E-ID an die korrekte Person ausstellt.

Wenn etwa ein Onlinegeschäft die E-ID erfordert, sendet der Betreiber der Webseite eine Anfrage an den IdP, welcher wiederum beim Verwender um Erlaubnis fragt. Wenn diese erteilt wurde, bestätigt die IdP die Identität für die Online-Plattform.

Der Staat soll die E-ID ausstellen

Wenn beide Lager eine E-ID wollen, wo liegt dann das Problem? Für die Gegner des neuen Gesetzes ist das Hautproblem, dass der Staat die E-ID nicht selbst ausstellt, sondern nur die Daten liefert. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) schaffe den Gegnern zufolge eigens eine Personendatenbank, um Unternehmen die Daten von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. "Mit dem Gesetz wird der Bund zu einem Datenlieferanten degradiert. Dabei fehlt bei der E-ID das Vertrauen in private Unternehmen. Gemäss repräsentativen Umfragen wollen über 80 Prozent der Bevölkerung den digitalen Pass vom Staat beziehen. Bundesrat und Parlament haben sich mit dem Gesetz über den Willen der Bevölkerung hinweggesetzt", sagt Daniel Graf, Co-Founder von Public Beta.

"Wenn ich auf die Gemeindeverwaltung gehe, wäre ich entsetzt, würde nicht ein Mitarbeiter der Gemeinde, sondern ein Sicherheitsmitarbeiter einer externen privaten Firma meinen Ausweis kontrollieren. Aber genau dieses Szenario will man im Internet realisieren. Und das verstehe ich nicht", sagt der GLP-Nationalrat Jörg Mäder. Ein amtlicher Ausweis sei in erster Linie ein Dokument zwischen Bevölkerung und Staat. "Wenn Private diese auch nutzen, beispielsweise beim Abschluss eines Mobilabos, ist das ein sinnvoller Zusatznutzen, aber nicht Kern des Ganzen", führt er weiter aus.

Mäder befürchtet, dass die Bevölkerung sich durch Auslagerung des Prozesses in eine starke Abhängigkeit begibt. Für ihn wäre das Gesetz "eine Heirat mit einem theoretischen Scheidungsrecht, das in der Praxis so gut wie nie zum Einsatz käme. Das ist keine gute Position für einen souveränen Staat."

Nationalrat Jörg Mäder ist gegen die Gesetzesvorlage. (Source: https://www.joergmaeder.ch/)

Private sind besser im Schaffen der technischen Voraussetzungen

Die Befürworter des Gesetzes sehen dies anders. Die Hoheit über die Daten bleibt beim Staat. Dritte würden keinen Zugriff auf die Datenbank des Fedpol erhalten. Sie würden nur Daten überprüfen und auch das nur auf Wunsch, heisst es auf der Webseite der Befürworter.

"Das Gesetz ist hier sehr deutlich: Die E-ID, das heisst der Datensatz an Personenidentifikationsdaten, kann nur vom Staat, in diesem Fall konkret vom Fedpol herausgegeben werden", sagt Markus Naef, CEO der Swisssign Group. "Die Rolle der IdP, die entweder privat- oder öffentlich-rechtlich organisiert sein können, ist es, die E-ID nutzbar zu machen, will heissen Einsatzmöglichkeiten zu bieten. Hierzu stellt der IdP eine technische Plattform zur Verfügung."

"Das E-ID-Gesetz ist alles andere als ein Schnellschuss. Über fünfzehn Jahre wurde analysiert und diskutiert. Basierend auf den Erfahrungen im Ausland und unter Berücksichtigung der Schweizer Gegebenheiten sind Bundesrat und Parlament zum Schluss gekommen, dass eine PPP-Lösung am zielführendsten ist", sagt Kaelin. Mit PPP-Lösungen sind Lösungen mit einem Ansatz, bei dem die öffentliche Hand mit der Privatwirtschaft zusammenarbeitet. "Was nun vorliegt, ist eine gutschweizerische und pragmatische Lösung, die auch von der Mehrheit der Kantone sowie von den Gemeinden begrüsst wird." Kaelin teile zudem die Ansicht der Politik, dass private Anbieter die technischen Anforderungen der E-ID besser meistern können als der Staat.

Bedenken zum Datenschutz

Weiter äussern die Kritiker Datenschutz-Bedenken. Sie wollen nicht, dass allfällige Daten, die bei der Verwendung der E-ID entstehen, gespeichert werden. Zudem befürchten sie, dass die E-ID ein lückenloses Tracking ermöglicht.

Naef hält dem entgegen, dass es bei jedem Digitalisierungsprojekt Datenschutzbedenken, beispielsweise durch Hacking, gebe. "Man kann aber die Risiken, so gut es geht, minimieren." Zu diesem Zweck sei der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) von Anfang an in die Arbeiten zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) eingebunden worden. Naef führt aus: "Das BGEID ist in Teilen sogar strenger als das kürzlich revidierte Datenschutzgesetz (DSG). Zudem wurde als politischer Kompromiss die Installierung einer Aufsichtsbehörde EIDCOM beschlossen. Leider haben sich gewisse Kreise über diesen Kompromiss hinweggesetzt und trotzdem das Referendum ergriffen."

Die EIDCOM (Eidgenössische E-ID-Kommission) wäre für die Anerkennung der Herausgeber der E-ID zuständig. Auch dieser während des parlamentarischen Prozesses geschlossene Kompromiss überzeugte die Gegner des Gesetzes nicht, weshalb sie das Referendum ergriffen.

Für den CEO der Swisssign Group, Markus Naef, gibt es immer Datenschutzbedenken. Doch diese kann man minimieren. (Source: Swisssign Group)

Für Kaelin von Digitalswitzerland ist die Angst vor Tracking nicht nachzuvollziehen. "Das E-ID-Gesetz stellt sehr klare und strenge Regeln für den Datenschutz auf. Die Daten, die gemeint sind, sind sogenannte Transaktionsdaten, also die Information, dass sich jemand bei einem Anbieter ausgewiesen hat. Nicht mehr und nicht weniger. Das Gesetz sagt klar, dass diese Daten separat von den Personenidentifikationsdaten gespeichert werden müssen und dass sie nicht kommerzialisiert oder weitergegeben werden dürfen", sagt Kaelin. Zudem müssen die Daten nach 6 Monaten gelöscht werden.

Misstrauen gegenüber den Motiven der Privatwirtschaft

"Jede Nutzung der E-ID wird aufgezeichnet und zentral für 6 Monate gespeichert. Ein wirksamer Datenschutz wäre, auf die Erhebung von unnötigen Daten ganz zu verzichten", sagt Graf zu den Datenschutzbezeugnissen der Befürworter. Die SwissCovid App zeige, wie Privacy by Design mit einer dezentralen Architektur funktioniert.

Auf die Erhebung von unnötigen Daten soll verzichtet werden, sagt Daniel Graf von Public Beta. (Source: zVg)

Für Nationalrat Mäder steht fest: "Eine private Firma braucht ein funktionierendes Geschäftsmodell, das finanziell tragfähig ist. Der Staat hingegen ist primär an einem System interessiert, das von der Bevölkerung verstanden und akzeptiert wird. Damit kann der Staat Themen wie Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz, Kosten, Weiterentwicklung und Weitere etwas anders priorisieren." Dazu sei wegen des Öffentlichkeitsprinzips eine feinere Kontrolle vom Staat gewährt. Diese Art der Aufsicht sei in einer privaten Lösung nicht möglich.

Das ideale Gesetz für die Gegner

Wie würde denn ein ideales Gesetz für die Gegner aussehen? "Vieles der aktuellen Vorlage kann übernommen werden. Verbessern müsste man, dass der Betrieb inklusive Ausstellen beim Staat liegt, die Entwicklung, Weiterentwicklung und Hardware aber bei Privaten eingekauft werden können. Zudem sollte man eine dezentrale Datenspeicherung, das Prinzip der Datensparsamkeit und 'privacy by design' im Gesetz verankern", sagt Mäder dazu. Ein Beispiel dafür sei etwa die Lösung des Kantons Schaffhausen.

Warum die Bevölkerung Ja oder Nein stimmen sollte

Auf die Frage, wieso die Bevölkerung im März für das Gesetz stimmen sollte, heisst es vom Swisssign-Group-CEO Naef: "Mit einem Ja stimmen wir für den Vorwärtsgang der Digitalisierung in der Schweiz. Als eines der wenigen Länder hat die Schweiz keine E-ID und damit kein sicheres, staatlich anerkanntes Online-Identifikations-Mittel. Das E-ID-Gesetz legt die Basis für eine entsprechende Infrastruktur und Aufsicht".

Warum Stimmberechtigte gegen das Gesetz stimmen sollten, erklärt Nationalrat Mäder so: "Die E-ID wird der staatliche Ausweis für das Internet sein und sollte damit auch vom Staat kommen. Bei der aktuellen Vorlage käme er aber von privaten Firmen. Deshalb ein Nein zu dieser Vorlage."

Die SwissID der Swisssign Group wurde von André Golliez, Präsident Swiss Data Alliance, in einem Gastbeitrag als Trumpfkarte für das E-ID-Gesetz bezeichnet. Lesen Sie hier mehr dazu.

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