Cloud-Vertrag des Bundes

Swiss Cloud – der Schweiz verlorene Tochter?

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von Oliver Fuchs, Partnermanager für Lenovo bei Exoscale

Während sich Swiss Clouds weltweit grosser Beliebtheit erfreuen, hat der Bundesrat dieses Jahr ein unverständliches Zeichen gesetzt: Alle Unternehmen, die vom Bundesrat ausgewählt wurden, um die "digitale Unabhängigkeit der Bundesverwaltung" zu gewährleisten, sind in ausländischen Händen.

Der Bundesrat hatte im April 2020 das Informationsteuerungsorgan Bund (ISB) beauftragt, vertieft zu prüfen, ob die Schweiz mit einer Swiss Cloud eine eigene Cloud- und Dateninfrastruktur für die Bundesverwaltung anstreben solle. Ein halbes Jahr später kam er jedoch zum Schluss, dass der Bedarf nach einer Swiss Cloud in Gestalt einer eigenständigen, öffentlich-rechtlichen, technischen Infrastruktur und als Erfolgsfaktor für den Standort Schweiz nicht ausgewiesen sei.

Alles ausser Swiss made?

Im Juni 2021 erfolgte dann der erste grosse Hammerschlag: Alibaba, Amazon, IBM, Microsoft und Oracle heissen die Unternehmen, die vom Bundesrat ausgewählt wurden, um die "digitale Unabhängigkeit der Bundesverwaltung" zu gewährleisten. Warum die Wahl auf die amerikanischen und chinesischen Big Player gefallen war, wurde in einigen wenigen Zeilen begründet: Der Standort der Rechenzentren sei zwar ein Zuschlagskriterium, steuere aber nur 10 Prozent zur Gesamtnote bei. Die Präsenz in der Schweiz sei kein Kriterium gewesen. Der Bund begründete die Zuschläge hauptsächlich mit den Worten "sehr attraktive Preise" und gab an, dass innerhalb der Beschwerdefrist nicht weiter darauf eingegangen werden könne.

Keine Beschwerden von Schweizer Anbietern

Gegen diesen Entscheid legte kein Geringerer als Google Beschwerde ein – leider zog kein Schweizer Anbieter mit. Im Oktober dieses Jahres fiel dann der zweite Hammer – ausgelöst durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Beschwerde prüfte. In einem Zwischenentscheid entzog das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde von Google die aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde erweise sich aufgrund summarischer Prüfung als offensichtlich unbegründet, liess das Gericht verlauten. Damit kann der Bund das Beschaffungsverfahren für eine Public Cloud fortsetzen.

Schweizer Lösung läge auf der Hand

Der US Cloud Act gewährt der US-Regierung, US-Gerichten und US-Strafbehörden Zugriff auf in US-Clouds gespeicherte Daten – selbst wenn sich diese in einem Rechenzentrum in der Schweiz befinden. Dabei ist es den US-Cloud-Anbietern untersagt, die Schweizer Regierung, Schweizer Gerichte, Schweizer Strafverfolgungsbehörden oder betroffene Schweizer Bürger über solche Datenzugriffe zu informieren. Dabei gäbe es in der Schweiz interessante Lösungen und Kooperationen, die nicht dem US Cloud Act unterliegen.

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