Urteil des Bundesgerichts

Update: Uber muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

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von Rodolphe Koller und René Jaun und Übersetzung: Saray-Lien Keser, kfi, tme

Uber-Fahrerinnen und -Fahrer gelten als Angestellte, nicht als Selbständige. Dies hat in letzter Instanz das Bundesgericht bestätigt und Uber verpflichtet, ältere Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten nachzuzahlen.

(Source: Viktor Bystrov / Unsplash)
(Source: Viktor Bystrov / Unsplash)

Update vom 23.3.2023: Uber muss AHV-Beiträge für seine Fahrerinnen und Fahrer aus dem Jahr 2014 nachzahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und damit Ubers Beschwerden gegen vorangehende Urteile des Zürcher Sozialversicherungsgerichts abgewiesen. In der Mitteilung zum Urteil listet das Gericht mehrere Merkmale auf, aus denen sich ableiten lässt, dass Uber-Fahrerinnen und -Fahrer eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Dazu gehören "die Erteilung weitreichender Weisungen, deren Einhaltung die Gesellschaften über die App kontrollierten, das in wesentlichen Bereichen bestehende Unterordnungsverhältnis der Fahrer und das für die Fahrer praktisch nicht vorhandene wirtschaftliche Risiko".

In einer von "Watson" zitierten Stellungnahme schreibt Uber, die Sozialversicherungsbeiträge seien bereits bezahlt worden. Zudem habe das Unternehmen im Jahr 2020 verschiedene Änderungen an der App vorgenommen, um den Fahrerinnen und Fahrern mehr Wahlfreiheit, Flexibilität und Autonomie zu geben. Damit sollen die Fahrer als selbstständige Unternehmer agieren können.

Originalmeldung vom 10.01.2022: Zürcher Gerichtsurteil: Uber-Fahrerinnen und -Fahrer sind Angestellte

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hat im Dezember 2021 geurteilt, dass Uber-Fahrer und -Fahrerinnen keine Selbstständigen sind. Sie müssen demnach als Angestellte der Firma betrachtet werden, wie es in einem Artikel der "NZZ" heisst.

Das Urteil folgt auf einen Entscheid des Zürcher Sozialversicherungsamts, das bereits 2019 befunden hatte, dass nicht-professionelle Fahrerinnen und Fahrer, welche Fahrten über Uber Pop durchführen, Angestellte sind. Dementsprechend forderte das Amt von Uber die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge für "Mitarbeitende" für das Jahr 2014. Eine Entscheidung, die Uber anschliessend vor Gericht anfechtete.

Das Zürcher Gericht stellte klar, dass die Fahrer und Fahrerinnen in einem ausgeprägten Unterordnungsverhältnis gegenüber Uber stehen. Uber Schweiz ist enttäuscht und erinnert daran, dass die Kategorie Uber Pop in der Schweiz nicht mehr betrieben wird. Die Firma ist der Meinung, dass "die Mehrheit der Fahrenden in der Schweiz unabhängig bleiben möchte".

Laut dem Artikel der "NZZ" hat Uber in der Schweiz rund 3200 Fahrerinnen und Fahrer, die in neun Städten tätig sind.

Apropos Urteil: Das Bundesgericht hat beschlossen, dass die Swisscom ihr Glasfasernetz vorerst nicht weiter ausbauen darf. Der Telko unterlag der Klage der Wettbewerbskommission. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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