Nach mehrjährigem Rechtsstreit

Bundesgericht bremst Uber im Kanton Genf aus

Uhr
von Yannick Chavanne und übersetzt von René Jaun und yzu

Laut einem Bundesgerichtsurteil darf der Fahrdienstvermittler Uber seine Fahrerinnen und Fahrer nicht mehr länger wie selbständig erwerbende behandeln. In der Folge untersagt der Kanton Genf dem Unternehmen, seine Dienste weiter anzubieten, bis es seine Praxis anpasst.

(Source: Viktor Avdeev / Unsplash)
(Source: Viktor Avdeev / Unsplash)

Seit 2019 haben sich der Kanton Genf und der Fahrdienstvermittler Uber vor den Gerichten gestritten. Nun hat das Bundesgericht ein Urteil gefällt. Demnach darf Uber seine Fahrerinnen und Fahrer nicht mehr wie selbständig erwerbende behandeln, sondern wie Angestellte.

In einer Mitteilung bezeichnen die Genfer Behörden das Urteil als historische Entscheidung und von einem Präzedenzfall für weitere Kantone. Ab jetzt sei es Uber verboten, seine Dienste in Genf weiter anzubieten, bis das Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen erfülle.

In einem zweiten Urteil bestätigt das Bundesgericht, dass auch die für den Essenslieferdienst Uber Eats tätigen Personen als Angestellte gelten. Hier verhängen die Genfer Behörden jedoch kein Verbot, wie aus einem Bericht des "Tages-Anzeigers" hervorgeht.

Uber reagiert auf das Urteil mit Unverständnis: ""Diese Entscheidungen berücksichtigen nicht die Tatsache, dass Fahrer und Kuriere nicht angestellt sein wollen. Sie berücksichtigen auch nicht all die Änderungen, die wir in den letzten zwei Jahren umgesetzt haben, um die Wahlmöglichkeiten, die Kontrolle und die Autonomie der Fahrer zu erhöhen", schreibt ein Uber-Sprecher. Man habe die Genfer Behörden wiederholt kontaktiert, um die Änderungen an der App zu erläutern und konstruktive Lösungen zu finden.

Das Urteil des Bundesgerichts werde keine direkten Auswirkungen auf die Tätigkeit es Unternehmens in anderen Kantonen haben, schreibt Uber weiter. Und im Falle von Uber Eats arbeite man nicht mehr mit unabhängigen Kurieren zusammen.

Anfang Januar befasste sich auch das Zürcher Gericht mit dem Status von Uber-Fahrerinnen und -Fahrern – und entschied ähnlich wie jetzt das Bundesgericht, wie Sie hier lesen können.

Webcode
DPF8_258701