Fünf Massnahmen

So will die Bundesverwaltung das Datenmanagement im Gesundheitsbereich verbessern

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von Saray-Lien Keser und kfi

Das Datenmanagement im Gesundheitswesen soll nachhaltig verbessert werden. Das will die Bundesverwaltung mit neuen Massnahmen und Konzepten erreichen.

(Source: Bru-nO / Pixabay)
(Source: Bru-nO / Pixabay)

Die Bundesverwaltung möchte das Datenmanagement im Gesundheitsbereich nachhaltig verbessern. Die Pandemie führte zu neuen Erkenntnissen, welche als Basis für neue Grundsätze zum künftigen Datenmanagement dienen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilt. Die Bundesverwaltung will die Verbesserungen mit fünf konkrete Massnahmen vornehmen. Diese Massnahmen sollen die Komplexität im Umgang mit Daten für medizinische Leistungen berücksichtigen.

Die Massnahmen für das verbesserte Datenmanagement

  • Aufbau eines nationalen Registers: Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat gemeinsam mit dem Koordinierten Sanitätsdienst (KSD) die Aufgabe, den Aufbau eines nationalen Registers der Gesundheitseinrichtungen im Spitalbereich zu erarbeiten. Die Kantone sollen dabei einbezogen werden. Dieses Register diene als Grundlage für einen besseren Informationsaustausch zwischen den Akteuren im Spitalbereich, dem Bund und den Kantonen.

  • Identifikatoren der Gesundheitsregister erarbeiten: Zusammen mit der Bundeskanzlei (BK) werden das EDI und der KSD ein Konzept für Identifikatoren der Gesundheitsregister erarbeiten. Damit soll eine Basis geschaffen werden, um Akteure im Gesundheitswesen vollständig und eindeutig identifizieren zu können. Dafür sollen die organisatorischen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden.

  • Prozesse zur Datenmeldung an Behörden prüfen: Unter Einbezug der Kantone wird das KSD beauftragt, zusammen mit dem EDI und der BK Konzepte zu prüfen, wie Prozesse für Datenmeldungen an die Behörden an einen Ort erfolgen können. Laut Meldung soll zudem geprüft werden, mit welcher Technologie der Aufwand für die Akteure zur Datenübermittlung minimiert werden kann.

  • Datenauswertung weiterentwickeln: Das EDI wird beauftragt, zusammen mit dem KSD und dem Eidgenössische Finanzdepartement (EFD)die Datenauswertungen weiterzuentwickeln. Im Bundesamt für Statistik bestehe bereits ein Kompetenzzentrum für Datenwissenschaften. Im Hinblick auf weitere Krisen soll dieses so ausgestaltet werden, dass eine gemeinsam nutzbare Datenanalyse-Infrastruktur zur Verfügung steht und der Daten- und Wissensaustausch etabliert sind. Damit soll die Lageanalyse und -beurteilung intensiviert werden.

  • Fachgruppe erstellen: Als fünfte Massnahme wird das EDI beauftragt, zusammen mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz eine Fachgruppe für ein gesamtheitliches Datenmanagement im Gesundheitswesen zu konzipieren, in der zur Beschleunigung der Digitalisierung bereits bestehende Gremien integriert oder aufgelöst werden.

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