Treten im Februar 2023 in Kraft

Update: Parlament verabschiedet neue Rechtsgrundlagen für VBS-Informationssysteme

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von René Jaun und slo

Das Parlament hat den neuen gesetzlichen Grundlagen zu den militärischen und nicht-militärischen Informationssystemen des Verteidigungsdepartements zugestimmt. Dabei geht es vor allem um datenschutzrechtliche Anpassungen.

(Source: vege / Fotolia.com)
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Update vom 10.6.2022: Die Rechtsgrundlagen für militärische Informationssysteme werden aktualisiert. Nach dem Ständerat hiess auch der Nationalrat die überarbeiteten Gesetzesgrundlagen gut, mit 172 zu 0 Stimmen und bei einer Enthaltung, teilen die Parlamentsdienste mit. Die Vorlage ist jetzt bereit für die Schlussabstimmung. In Kraft treten sollen die revidierten Rechtsgrundlagen voraussichtlich am 1. Februar 2023, heisst es unter Berufung auf Verteidigungsministerin Viola Amherd.

Orginalmeldung vom 2.3.22: Ständerat winkt neue Rechtsgrundlagen für VBS-Informationssysteme durch

Die Rechtsgrundlagen für Informationssysteme, die das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) betreibt, sollen überarbeitet werden. Wie die Parlamentsdienste mitteilen, hat der Ständerat die Änderungen ohne Gegenstimme gutgeheissen. Im Nationalrat ist das Geschäft noch hängig. Die revidierten Grundlagen sollen am 1. Februar 2023 in Kraft treten.

Laut der Mitteilung betreffen die Anpassungen sowohl militärische als auch nicht-militärische Informationssysteme des VBS. Demnach genügen die aktuellen Grundsätze zur Bearbeitung von Personendaten den heutigen datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht mehr. Dabei gehe es um die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen, aber explizit auch um andere, nicht besonders schützenswerte Personendaten. Namentlich fehle etwa im Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) eine gesetzliche Grundlage zur Bearbeitung dieser Personendaten. Diese werde im Rahmen des neuen Datenschutzgesetzes verlangt.

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz tritt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 in Kraft. Es bringt einige Neuerungen mit sich, die bei Missachtung auch Bussen nach sich ziehen können. Eine Übersicht über die Neuerungen finden Sie hier.

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