Bund informiert

Statistik zur Fernmeldeüberwachung - weniger Überwachung, mehr Auskünfte

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von Yannick Züllig und cka

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der NDB haben 2021 rund 10 Prozent weniger Überwachungsmassnahmen angeordnet. Allerdings holte man gut 20 Prozent mehr Auskünfte ein.

(Source: Unsplash / Chris Yang)
(Source: Unsplash / Chris Yang)

Der Bund hat seine jährliche Statistik zur Fernmeldeüberwachung publiziert. Diese zeigt, Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) leiteten 2021 weniger Überwachunsmassnahmen ein, aber holten dafür deutlich mehr Auskünfte zu Fernmeldeanschlüssen ein.

Zuständig für solche Massnahmen ist der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) welcher dem EJPD untergeordnet ist. 2021 wurden beim Dienst ÜPF rund 11 Prozent weniger Überwachungsmassnahmen angeordnet. Um rund 18 Prozent gestiegen ist die Anzahl Auskünfte zu Fernmeldeanschlüssen.

Weniger Echtzeitüberwachung, mehr Notsuchen

Bei den sogenannten "Echtzeitüberwachungen", was das Abhören von Telefonaten und das Mitlesen von E-Mails beinhaltet, verzeichnete der Dienst ÜPF einen Rückgang von rund 18 Prozent. Im Jahr 2020 wurden 1296 solcher Massnahmen angeordnet, 2021 noch 1055.

Auch die rückwirkenden Überwachungsmassnahmen, zum Beispiel die Auswertung eines Telefon-Protokolls in den letzten sechs Monaten, wurden seltener angeordnet. 2021 wurden 6265 solcher Anfragen gestellt, was einem Rückgang von 11 Prozent entspricht.

Die "Notsuchen" nach vermissten Personen steigen kontinuierlich an. 721 solche Suchen gab es in 2021, gut 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit 2016 stieg die Anzahl Notsuchen um 39 Prozent.

Auch bei der Fahndung nach entflohenen Häftlingen kommt der Dienst ÜPF zum Einsatz. Im vergangen Jahr geschah dies 15 Mal, 2020 waren es noch 26 Fälle.

Gründe für die Überwachung

Die meisten Überwachungsmassnahmen, rund 37 Prozent, wurden wegen schwerer Vermögensdelikte angeordnet. Darauf folgten schwere Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, mit 24 beziehungsweise 8 Prozent der Massnahmen.

Am stärksten angesteigen sind Überwachungsmassnahmen aufgrund von Verbrechen gegen die sexuelle Integrität. Der Anteil dieser Massnahmen liegt bei 4 Prozent, was einer Vervierfachung im Vorjahresvergleich entspricht.

Mehr Auskünfte oder nur mehr zählen?

Neben dem Einleiten von Überwachungsmassnahmen, gibt der Dienst ÜPF auch Auskunft über Post- und Fernmeldedaten. Hierbei unterscheidet der Bund zwischen einfachen (z.B. Telefonbuch- oder IP-Adressen-Abfragen) und komplexen Abfragen (z.B. Vertragsdaten oder Ausweiskopien).

Die Anzahl an komplexen Auskünften stieg 2021 massiv an. 9113 solcher Anfragen wurden im vergangenen Jahr verzeichnet, was einem Anstieg von 51 Prozent entspricht. Dies sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass der Dienst neu nicht die Anzahl Auskunftsgesuche, sondern die Anzahl Antworten ausweise. Auch die Anzahl einfacher Anfragen stieg um 17 Prozent auf 298'342.

5’900’000 Franken Entschädigung

Der Dienst ÜPF setzt bei seiner Arbeit vor allem auf die sogenannten "Mitwirkungspflichtige", also Telekommunikationsanbieter wie Swisscom oder Sunrise-UPC, aber auch die Schweizerische Post. Diesen Anbietern entrichtete der Dienst ÜPF rund 5.9 Millionen Franken an Entschädigungen.

Beide der Analyse von Daten des ÜPF stützen sich Strafverfolgungsbehörden bisher nur auf eine Verordnung des Bundes. Dies ändert sich per 1. Mai mit dem Inkrafttreten einer Änderung des Überwachungsgesetzes.

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