E-Gov-Dienste via "Easygov"

Update: Auch Ständerat will Unternehmen administrativ entlasten

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von Adrian Oberer und Yannick Züllig und msc, jor

Der Ständerat stimmt einem Gesetzentwurf des Bundesrats zu, der Unternehmen von administrativem Aufwand befreien soll. Keine Chance hatte hingegen eine vorgeschlagene Regulierungsbremse.

(Source: Andreas Fischinger / Unsplash.com)
(Source: Andreas Fischinger / Unsplash.com)

Update vom 8.6.2023: Der Ständerat nimmt den Vorschlag des Bundesrats zum Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) an. Wie es auf der Website des Parlaments heisst, wurde die Vorlage mit 28 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Mit dem UEG sollen unter anderem elektronische Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale Plattform "Easygov" und einen einzigen Account zugänglich werden. 

Zudem müsste die Bundesverwaltung künftig beim Ausarbeiten von neuen Regulierungen die einmaligen und wiederkehrenden Kosten schätzen, die für Unternehmen durch die Vorschrift entstehen. Diese Schätzung muss im Antrag des Bundesrates ausgewiesen sein. 

Abgelehnt hat der Ständerat allerdings die sogenannte "Regulierungsbremse". Diese hatte der Bundesrat aufgrund einer Nationalrats-Motion ausgearbeitet und ebenfalls abgelehnt (siehe unten).

Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.

Originalmeldung vom 14.12.2022: Wie der Bund die Regulierungsbelastung für Unternehmen senken will

Am 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat zwei Botschaften bezüglich der administrativen Entlastung von Unternehmen verabschiedet. Das sogenannte Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) soll Grundsätze für effiziente Regulierungen gesetzlich verankern, wie der Bundesrat mitteilt. Gleichzeitig soll die Digitalisierung von Behördenleistungen vorangetrieben werden.
Die zweite Botschaft betrifft eine Regulierungsbremse, welche der Bundesrat allerdings für ungeeignet halte. Mit der Verabschiedung der Botschaften erfülle der Bundesrat die parlamentarischen Aufträge der Motionen 16.3388 Sollberger (UEG) und 16.3360 FDP-Liberale Fraktion (Regulierungsbremse).

Unternehmensentlastungsgesetz

Durch die gesetzliche Verankerung von Grundsätzen und Prüfpflichten soll sichergestellt werden, dass neue Regulierungen effizient und besonders für kleine und mittlere Unternehmen administrativ schlank ausgestaltet werden. Dazu sollen die Regulierungskosten der Unternehmen transparent ausgewiesen und damit in die Entscheidungsgrundlagen von Bundesrat und Parlament einfliessen, wie es weiter heisst. Zudem sollen Bereichsstudien das Entlastungspotenzial bestehender Regulierungen untersuchen. 

Gleichzeitig soll aber auch die Digitalisierung von Behördenleistungen weiter vorangetrieben werden. Die Bestimmungen für eine zentrale elektronische Plattform zur Erbringung von Behördenleistungen für Unternehmen ermöglichen gemäss der Mitteilung das Angebot eines nationalen "One-stop-shops". Behörden sollen verpflichtet werden beim Vollzug von Bundesrecht ihre elektronischen Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale elektronische Plattform zugänglich zu machen. Alle angebotenen Behördenleistungen sollen über einen einzigen Account abgewickelt werden, was die Prozesse schneller, effizienter und benutzerfreundlicher machen soll.

Die Vorlage insgesamt wie auch die einzelnen Massnahmen hätten in der Vernehmlassung breite Unterstützung erfahren.

Bundesrat gegen eine Regulierungsbremse

Die verabschiedete Botschaft zur Regulierungsbremse sehe vor, dass Erlasse, die für Unternehmen mit erheblichen Belastungen verbunden seien, vom Parlament nur noch mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden können. Unter die Schuldenbremse sollen Erlasse fallen, die mehr als 10'000 mit höheren Regulierungskosten belastete Unternehmen oder gesamthaft mehr als 100 Millionen Franken Regulierungskosten für alle Unternehmen über einen Zeitraum von zehn Jahren verursachen. In seiner Mitteilung hebt der Bundesrat besonders den zweiten Schwellenwert als problematisch hervor. 

Die Befürwortenden hoben in der Vernehmlassung hervor, dass mit dem Instrument die notwendige Aufmerksamkeit von Bundesverwaltung und Parlament auf die Belastungen der Unternehmen gelenkt werden könne, wie es in der Mitteilung heisst. Die Ablehnenden hätten insbesondere die mit dem Instrument verbundene bevorzugte Behandlung von Unternehmensinteressen im Gesetzgebungsprozess moniert und auf mögliche Anwendungsschwierigkeiten hingewiesen.

Der Bundesrat beurteilt die Nachteile der Vorlage als gewichtiger als die Vorteile, wie es weiter heisst. Der "eher überschaubaren" erwarteten Entlastungswirkung stünden damit einhergehende "staatspolitische Nebenwirkungen" gegenüber. Das UEG reiche für die Entlastung aus, eine Einschränkung des Parlaments sei nicht nötig.

Übrigens: Der Bund hat seine Strategie im Bereich der Datenwissenschaft enthüllt. Wo die Exekutive das Potenzial dieser Technik in der öffentlichen Verwaltung sieht, und wo sie beispielsweise künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen soll, lesen Sie hier.

 

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