Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

Update: Energiekommission will Stromkunden besser vor Marktverzerrungen schützen

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von Yannick Züllig und René Jaun und rja, tme

Mit einem neuen Gesetz will das Parlament die Stromversorgung in der Schweiz nachhaltig sichern. In der zweiten Anhörung setzt sich die nationalrätliche Energiekommission dafür ein, die Beschaffung von Elektrizität für gebundene Kunden neu zu regulieren.

(Source: Hansjörg Keller / Unsplash)
(Source: Hansjörg Keller / Unsplash)

Update vom 23.8.2023: Die Energiekommission des Nationalrates hat sich erneut über den Entwurf des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien gebeugt. Im Rahmen der Differenzbereinigung gegenüber dem Ständerat hat sie diverse Zugeständnisse gemacht, wie es in ihrer Mitteilung heisst. Im Bereich der Grundversorgung hält die Kommission demnach mit 18 Stimmen ohne Gegenstimme bei 7 Enthaltungen an der Abschaffung der Durchschnittspreismethode fest, da diese zu Marktverzerrungen zulasten der gebundenen Kundinnen und Kunden führe. Elektrizitätsversorger sollen dazu verpflichtet werden, mindestens 50 Prozent ihrer Produktion zu Gestehungskosten in der Grundversorgung abzusetzen.

Zudem sollen sie verpflichtet werden, ihre gebundenen Kunden zu einem gewissen Anteil mit erneuerbarer Energie aus dem Inland zu beliefern. Der Anteil soll vom Bundesrat festgelegt und schrittweise erhöht werden. Dies stärke die langfristige Nachfrage nach inländischer erneuerbarer Energie, was entsprechende Investitionen fördere und damit die Versorgungssicherheit stärke. Die übrige Elektrizität für die Grundversorgung sollen die Elektrizitätsversorger so beschaffen, dass die negativen Auswirkungen von Preisschwankungen möglichst gering sind.

Des Weiteren hält die Kommission zwar grundsätzlich daran fest, dass Elektrizitätslieferanten dazu verpflichtet werden sollen, neben ihrem Versorgungauftrag auch auf dem Gebiet der Energieeffizienz tätig zu werden. Allerdings hat sie mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, dass diese Pflicht lediglich für die Verteilnetzbetreiber gelten soll. Damit wären diese verpflichtet, bei ihren Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung Massnahmen zur Effizienzsteigerung vorzunehmen, erklärt die Kommission. Alternativ sollen sie Nachweise für ergriffene Effizienzmassnahmen bei externen Dienstleistern oder anderen Verteilnetzbetreibern einkaufen können.

Originalmeldung vom 24.2.2023:

Energiekommission will Stromversorgung nachhaltig sichern

Die Energiekommission des Nationalrats hat dem Entwurf für ein "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" zugestimmt. Das Gesetz kommt nun in der Frühjahrssession vor den Nationalrat, wie es in einer Mitteilung der Kommission heisst.

Das Gesetz soll den Weg ebnen, um die Ziele der "Energiestrategie 2050" zu erreichen. So definiert das Gesetz verbindliche Zielwerte für den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und anderer erneuerbarer Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf für die Jahre 2035 und 2050.

Auch Zulassungsverfahren für neue Wasser- und Windkraftwerke sollen mit dem angepassten Gesetz vereinfacht und beschleunigt werden. 

15 Wasserkraftwerke für 6 Terawattstunden

Die Kommission definiert zudem die Rahmenbedingungen für 15 von einem parlamentarischen "runden Tisch" beschlossenen Wasserkraft-Projekte, welche dazu beitragen sollen, die Versorgungssicherheit im Winter sicherzustellen. Diese 15 Projekte sollen bis 2040 zusätzliche sechs Terawattstunden generieren.

Auch will die Kommission die Stromnetze auf die zukünftigen Anforderungen einer dezentralen Energieproduktion und der Elektrifizierung von Mobilität und Gebäudesektor vorbereiten. Dies erfordere insbesondere eine verstärkte Digitalisierung der Stromnetze. In einem ersten Schritt soll dazu das Messwesen liberalisiert werden. Endverbraucher mit einem grossen Jahresverbrauch (über 100 Megawattstunden) und solche, die einen besonderen Bedarf haben, sollen ihren Messdienstleister selbst wählen können.

Darüber hinaus bekenne sich die Kommission zu einer schnelleren und verbindlichen Einführung von Smart Meters. Für diese Systeme sieht sie neue Vorgaben vor: So sollen die Daten in Echtzeit in einem international üblichen Datenformat abgerufen werden können und den Endverbrauchern leicht zugängliche Informationen über ihren Energieverbrauch und Vergleichswerte zur Verfügung gestellt werden.

Zuletzt stockte der gesetzliche vorgesehen Rollout von Smart Meters in der Schweiz jedoch. Bis 2027 müssen 80 Prozent der Schweizer Haushalt über ein solches Gerät verfügen. Ende 2022 lag der Wert jedoch erst bei 25 Prozent. Mehr zu den Hintergründen lesen Sie hier.
 

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