Focus: Generative KI

ChatGPT & Co. im Büro: Das ist zu beachten

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(Source: Vadym / Adobestock.com)
(Source: Vadym / Adobestock.com)

jor. In einigen Unternehmen sind KI-Dienste wie ChatGPT bereits ­angekommen. Die Mobiliar-Versicherung führte etwa eine datenschutzkonforme Version des Chatbots von OpenAI für die Mitarbeitenden ein – mit dem erklärten Ziel, die Angestellten zu entlasten. Wie das bis dato funktioniert hat, welche Herausforderungen sich beim Einsatz von ChatGPT im Arbeitsalltag ergeben und was andere Unternehmen bei der Einführung von KI-Assistenten beachten sollten, erklärt Tom Walther, Leiter Daten & Analytik bei der Mobiliar, im Interview.

Bevor man sich anschickt, KI-Tools im Unternehmen einzuführen, lohnt sich die Auseinandersetzung mit einer simplen, aber wichtigen Frage: Welches Problem sollen diese Technologien lösen? Zum Beispiel: zu viele zeitraubende, repetitive Aufgaben, die erledigt werden müssen. Ist das Problem erkannt, ergibt es Sinn, Regeln für die Problemlösung zu entwickeln. Es gilt also, nicht nur Erfahrungen mit solchen Tools zu sammeln, sondern auch ein internes Regelwerk zu erstellen, das klar festlegt, was man mit KI bearbeiten möchte und was nicht, wie Kevin Klak, Geschäftsführer von Digitalrat, in seinem Fachbeitrag schreibt. Klak nennt einige Beispiele – für praktische Anwendungen wie auch für die Grenzen von KI.

Im Gegensatz zu den privatwirtschaftlichen Unternehmen, die mitunter munter drauflosprobieren, halten sich Schweizer Behörden noch zurück. In den öffentlichen Verwaltungen herrsche bezüglich des Einsatzes von KI-Tools sogar eine spürbare Unsicherheit, schreibt Paul Meyrat, Senior Digital Transforma­tion Consultant, und ergänzt: Um das Potenzial von KI auch in der Verwaltung nutzen zu können und die damit verbundenen Risiken zu minimieren, sei es jedoch wichtig, mögliche Einsatzszenarien zu verstehen und differenziert zu betrachten. Meyrat erläutert zwei vielversprechende Anwendungsfälle und listet praxisnahe Guidelines auf, die auch Verwaltungen ohne technisches Know-how umsetzen können.

Aus juristischer Sicht sind allerdings viele Fragen rund um generative KI noch offen. ChatGPT & Co. fordern insbesondere das Urheberrecht heraus. Allein das Training der Sprachmodelle birgt Zündstoff, zumal es auch mit urheberrechtlich geschütztem Material erfolgt. Ungeklärt sind aber auch grundsätzliche Fragen wie: Wem gehören KI-generierte Inhalte? Was sagt das Schweizer Gesetz? Inwiefern reicht das geltende Recht, um die urheberrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit generativer KI zu adressieren? Die Antworten auf diese Fragen erörtert die Rechtsanwältin Isabelle Oehri.

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