E-Autos sind ab 2024 der Automobilsteuer unterstellt
Elektrofahrzeuge sind ab dem kommenden Jahr nicht länger steuerbefreit. Ab dem 1. Januar 2024 gilt die Automobilsteuer von 4 Prozent auch für elektrische Autos. Der Bundesrat will damit Steuerausfälle stoppen.
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Seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 sind E-Autos von einer Abgabe befreit. Doch damit ist ab kommendem Jahr Schluss. Der Bundesrat schafft die Steuerbefreiung ab. Die Steuer beträgt vier Prozent und wird auf den Importpreis erhoben, nicht auf den Endverkaufspreis, wie es in einer Mitteilung heisst.
Der Bundesrat nennt für die Einführung drei Hauptgründe:
- Die Anzahl E-Autos steigt kontinuierlich. Dies führe dazu, dass die Einnahmen aus der Automobilsteuer zurückgingen. In der Schweiz betrug der Anteil an neu zugelassenen Elektrofahrzeugen im ersten Halbjahr 2023 etwa 27,3 Prozent. Bliebe die Steuerbefreiung bestehen, würden sich die Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf bis zu zwei bis drei Milliarden Franken belaufen.
- Mit der Besteuerung wolle man die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern.
- Der Bundesrat möchte mit den Steuereinnahmen ausserdem den Staatshaushalt aufbessern. Die Änderung ist laut Mitteilung Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt.
Für Elektrofahrzeuge soll ausserdem keine Sonderregelung mehr gelten, weil E-Fahrzeuge voraussichtlich ab 2025 nicht mehr teurer seien als normale Verbrenner. Der Bundesrat stützt sich dabei auf "Branchenauskünfte". Hersteller sollten künftig ohne Preisaufschläge für die Konsumentinnen und Konsumenten sowie ohne staatliche Subventionen eine Gewinnmarge erzielen können.
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