Parlament fordert Mehrwertsteuerpflicht für Streaming von Musik und Filmen
Wer Filme oder Musik streamt, soll dafür Mehrwertsteuer bezahlen. Das Parlament erteilt dem Bundesrat den Auftrag, eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten.
User von Streamingplattformen für Filme und Musik sollen zukünftig in der Schweiz die Mehrwertsteuer auf diese Dienste zahlen. Die Eidgenössischen Räte erteilten dem Bundesrat den Auftrag, eine entsprechende Änderung des Mehrwertsteuergesetzes auszuarbeiten, wie die Parlamentsdienste mitteilen.
Der Nationalrat stimmte einer Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) mit dieser Forderung zu. Der Bundesrat war einverstanden mit der Annahme der Motion, wie es heisst. Der Ständerat stimmte schon im Mai 2023 dem Vorstoss zu. Damals kommunizierte der Bundesrat ebenfalls, dass die Mehrwertsteuerpflicht die steuerlichen Gleichbehandlungen der elektronischen Dienstleistungen - Streamingplattformen von Filmen und Musik - verbessern würde.
Hierbei würden nicht die Anbieter der Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig, sondern die Plattform, über die der User die Dienstleistungen bezieht. Auch der Download von Software und Apps soll künftig unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen.
Übrigens: Auch Versandhandelsplattformen aus dem In- und Ausland sind künftig der Mehrwertsteuer unterstellt. Das Parlament hiess eine entsprechende Änderung des Mehrwertsteuergesetzes im Sommer 2023 gut. Mehr dazu finden Sie hier.