Ein Klick, eine "Unterschrift"
E-Collecting ergänzt die traditionelle Unterschriftensammlung auf der Strasse und eröffnet der Demokratie neue Gestaltungsmöglichkeiten. Die von Abraxas für die Kantone und Gemeinden entwickelte Lösung VOTING E-Collecting fügt sich nahtlos in das demokratische Umfeld ein.

Volksrechte sind der Kern der direkten Demokratie. Dank ihnen bestimmen Bürgerinnen und Bürger in politischen Sachfragen mit. Sie können Vorschläge zur Revision von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen machen (Volksinitiative) und über Parlamentsbeschlüsse im Nachhinein abstimmen (Referendum). Damit erfüllt das Volk eine politische Kontroll- und Korrekturfunktion.
Die Volksrechte sind je nach Staatsebene unterschiedlich ausgeformt. So kann etwa auf Bundesebene mit einer Volksinitiative nur die Verfassung geändert werden, während in Kantonen auch Gesetzesanpassungen möglich sind.
Damit eine Verfassungsinitiative, eine Gesetzesinitiative oder ein Referendum zustande kommt, müssen die Initianten Unterschriften für ihr Anliegen sammeln, was traditionell ein komplexer, langwieriger und teurer Prozess ist, da er zu einem grossen Teil manuell erfolgt. Am Beispiel der Volksinitiative auf Bundesebene zeigt sich der Aufwand, um während der Sammelfrist von 18 Monaten über das Quorum von 100 000 Unterschriften (Referendum: 50 000) zu kommen. Nach Formulierung des Initiativtextes und der Prüfung desselben durch die Bundeskanzlei erfolgt die Veröffentlichung im Bundesblatt. Nun beginnt die Unterschriftensammlung «auf der Strasse». Laufend erfolgt die Kontrolle der Unterschriftenbögen durch die Gemeinden. Mittels Kontrollzeichen stellen diese sicher, dass eine Unterschrift nicht zweimal geleistet wird und dass die unterzeichnende Person in der Angelegenheit stimmberechtigt ist. Nach Abschluss der Sammlung und Einreichung der bescheinigten Unterschriftenlisten stellt die Bundeskanzlei formell das Zustandekommen fest. Anschliessend behandeln Bundesrat und Parlament die Volksinitiative. Schliesslich kommt es zur Volksabstimmung.
In den Kantonen gelten andere Fristen und Quoren. Im Kanton St. Gallen etwa, der ab 2026 E-Collecting als Ergänzung zur Unterschriftensammlung auf der Strasse testen wird, braucht es etwa für eine Verfassungsinitiative 8000 gültige Unterschriften. Für eine Gesetzesinitiative sind es 6000, für die Einheitsinitiative 4000. Die Sammelfrist beträgt fünf Monate.
«Die Bevölkerung ist offen für die digitale Demokratie», sagt Luca Müller, Leiter Voting bei Abraxas. Nun rückt nach der Ergebnisermittlung und anderen Prozessen auch die Unterschriftensammlung in den Mittelpunkt des Ausbaus der «Abraxas VOTING»-Suite: Das neue E-Collecting-Modul befindet sich derzeit im Bug-Bounty-Test und soll 2026 erstmals im Pionierkanton St. Gallen eingesetzt werden.
E-Collecting wird die Sammeltätigkeit verändern und erweitert die Gestaltungsmöglichkeiten von Menschen und Organisationen in der digitalen Schweiz. Für Referenden und Initiativen hat Abraxas im Auftrag des Kantons St. Gallen eine Lösung entwickelt, die demokratisches Prozesswissen mit einer modularen, anpassungsfähigen Architektur verbindet. «Das ist wichtig, weil E-Collecting unterschiedlichsten demokratischen Bedürfnissen dienen muss», sagt Luca Müller. «Zudem soll E-Collecting die traditionelle Sammlung nicht ersetzen.»
Modulare Lösungsarchitektur
Es gibt mehrere Ansätze, die Sicherheit von Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden zu stärken und den demokratischen Prozess «von unten» in die Entwicklung der digitalen Schweiz miteinzubeziehen. Im Kanton St. Gallen entsteht eine Sammelplattform. «Sie erleichtert allen Akteuren die Arbeit mit dem direktdemokratischen Instrument», sagt Luca Müller, «und passt bestens in die politische Landschaft.»
Die Architektur von VOTING E-Collecting mit zwei Portalen bildet dies ab: Kantone kommen ihrer Aufsichtspflicht nach, Sammelkomitees sehen in Echtzeit den Stand der digitalen Sammlung. Bürgerinnen und Bürger wissen, dass ihre Stimme sicher ist und zählt. «Ihr Wille bleibt geschützt, ihre Unterschrift erfolgt rechtssicher unter Wahrung des Datenschutzes», sagt Luca Müller.
Das Government-Portal für die öffentliche Verwaltung vereinfacht den gesamten Prozess bis zur Prüfung der Unterschriften und der Veröffentlichung. Hier wird die Löschung der Kontrollzeichen in den Gemeinden initiiert. Die Zeichen verhindern Mehrfachunterschriften. Gemeinden werden so entlastet.
Das CITIZEN-Portal umfasst als Bürgerportal zwei wesentliche Funktionsbereiche: Sammlungen können auf Ebene Kanton verwaltet werden, zu einem späteren Zeitpunkt auch auf Ebene Gemeinde. Sämtliche Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Sammlungen sind hier hinterlegt. Chat und Unterschriftenvorlagen ergänzen den Service.
Auf den Detailseiten der laufenden Sammlungen erfolgt die Abgabe der Unterschrift durch Bestätigen mittels einer verifizierten elektronischen Identität wie der E-ID oder dem Behörden-Login AGOV Level 400. Die Unterschrift löst eine automatische Überprüfung im tagesaktuellen Stimmregister aus. Nach erfolgreicher Prüfung wird auf der E-Collecting-Plattform in der entsprechenden Sammlung für diese Person temporär ein Kontrollzeichen erfasst. Hierbei wird die Stimmregister-ID der Person verschlüsselt hinterlegt.
Sicherheit der E-Collecting-Lösung ist hoch
Datensicherheit und -schutz im digitalen Sammelprozess sind hoch. Das System ist Ende-zu-Ende verschlüsselt und die Kontrollzeichen werden nach Abschluss der Sammlung zentral und unwiderruflich gelöscht. Eine Wiederherstellung ist danach nicht mehr möglich; Bürgerinnen und Bürger hinterlassen mit ihrer Unterschrift keine nachträglich auswertbaren Spuren. Fazit: E-Collecting ist eine sichere Ergänzung der heutigen Unterschriftensammlungen auf der Strasse und stärkt potenziell die Volksrechte.
E-Collecting:
Pilot im Kanton St. Gallen
Der Kanton St. Gallen will als erster Kanton Pilotversuche mit E-Collecting durchführen. Ab dem Frühjahr 2026 sollen die Stimmberechtigten Referenden und Initiativen elektronisch unterzeichnen können. Der Kanton verspricht sich davon mehr Sicherheit sowie eine Entlastung der Gemeinden, die weniger Unterschriften bescheinigen müssen. E-Collecting soll im Pilotversuch auf höchstens 50 Prozent der für das Zustandekommen eines Begehrens notwendigen gültigen Unterschriften beschränkt werden.
Die Regierung kann diesen Anteil durch Verordnung auf höchstens 75 Prozent erhöhen. Die Zustimmung in der Vernehmlassung war breit. Der Kantonsrat hat in der Herbstsession 2025 die Gesetzesvorlage in zweiter Lesung verabschiedet.

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