Update: Kanton St. Gallen will E-Collecting testen
Der Kanton St. Gallen will das elektronische Unterzeichnen von Initiativen und Referenden ermöglichen. Erste Pilotversuche sollen 2026 starten.

Update vom 20.05.2025: St. Gallen will ab 2026 als erster Kanton Pilotversuche mit E-Collecting durchführen. Die vorberatende Kommission begrüsst die Möglichkeit, Referenden und Initiativen ortsunabhängig und sicher elektronisch unterzeichnen zu können und beantragt dem Kantonsrat ein Eintreten auf die Vorlage, wie der Kanton St. Gallen mitteilt.
E-Collecting vereinfache das Sammeln von Unterschriften und verhindere falsche sowie mehrfache Unterzeichnungen, weil die Unterschriften automatisiert mit dem Stimmregister abgeglichen würden. Dadurch entlaste man auch die Gemeinden, da sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssten, argumentiert der Kanton.
Vorerst soll man höchstens 50 Prozent der erforderlichen gültigen Unterschriften elektronisch sammeln können. Die Regierung behält sich jedoch vor, diesen Anteil per Verordnung auf bis zu 75 Prozent zu erhöhen.
Parlament soll Pilotversuche kontrollieren
Das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden ist ein verfassungsrechtlich geschütztes politisches Recht. Deswegen müsse das elektronische Verfahren, das für die Pilotversuche zum Einsatz kommen soll, benutzerfreundlich sein, den Sicherheitsanforderungen an eine zweifelsfreie Authentifizierung genügen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie das Stimmgeheimnis einhalten, heisst es in der Mitteilung weiter.
Unerlässlich sei zudem die parlamentarische Kontrolle über die Pilotversuche. Der Kantonsrat soll zu diesem Zweck in der Lage sein, die elektronische Abgabe von Unterschriften wieder auszusetzen. Zudem soll die Regierung dem Kantonsrat innerhalb von sieben Jahren einen Bericht über das weitere Vorgehen vorlegen. Zu prüfen seien dabei insbesondere mögliche verfassungsrechtliche Konsequenzen sowie die Möglichkeit der Aufhebung dieser Bestimmungen.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Herbstsession 2025 in zweiter Lesung.
Originalmeldung vom 27.09.2024:
St. Gallen schickt E-Collecting-Gesetz in Vernehmlassung
St. Gallen könnte der erste Schweizer Kanton werden, der elektronische Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen einführt. Die für das sogenannte E-Collecting nötigen Gesetzesänderungen schickte der Kanton nämlich unlängst in die Vernehmlassung, wie einer Mitteilung zu entnehmen ist.
Sieben Jahre Pilotbetrieb
E-Collecting entlaste die politischen Gemeinden spürbar, da sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssten, erklärt der Regierungsrat. Mit den Pilotversuchen im Kanton St.Gallen könnten erstmals in der Schweiz Erfahrungen gesammelt werden, wie gross der Aufwand für das Sammeln elektronischer Unterschriften im Vergleich zum Sammeln von Unterschriften auf der Strasse sei.
Zum Start bestimmt die Regierung, dass höchstens 50 Prozent der für das Zustandekommen eines Begehrens notwendigen gültigen Unterschriften in elektronischer Form gesammelt werden können. Per Verordnung könne die Regierung diesen Anteil später auf bis zu 75 Prozent erhöhen. Der Versuch soll sieben Jahre dauern. Danach will die Regierung dem Kantonsrat einen Bericht zu den Erfahrungen mit E-Collecting vorlegen und allenfalls rechtliche Anpassungen vorschlagen.
Start im Frühling 2026
Die E-Collecting-Plattform müsse erhöhten Sicherheitsanforderungen genügen, hebt der Regierungsrat hervor. Dabei geht es sowohl um die zweifelsfreie Authentifizierung der Personen, die eine Sammlung unterstützen, als auch um die datenschutzrechtlichen Vorgaben und die Einhaltung des Stimmgeheimnisses.
Ab Frühjahr 2026 soll die E-Collecting-Plattform für Unterschriftensammlungen auf kantonaler Ebene zur Verfügung stehen. Zu einem späteren Zeitpunkt und bei Bedarf sollen auch Unterschriftensammlungen im Rahmen von Referenden und Initiativen auf Gemeindeebene möglich sein.
Allerdings ist die für E-Collecting nötige technische Lösung, welche die IT-Dienstleisterin Abraxas entwickelt, erst im Entstehen. Den entsprechenden Zuschlag erteilte der Kanton im Oktober 2023 nach einer öffentlichen Ausschreibung. Laut der entsprechenden Simap-Meldung beläuft sich das Auftragsvolumen auf 2,2 Millionen Franken.
Bereits vor vier Jahren untersuchte das Zentrum für Demokratie Aarau, wo die Schweiz in puncto E-Collecting stehe, und was noch fehle. Die Autoren der Studie machten damals nicht nur den Kanton St. Gallen als möglichen Vorreiter aus. Gute Anzeichen sahen sie auch für den Kanton Schaffhausen. Aktuell sind sich dort Regierungs- und Kantonsrat uneins, wie "Top Online" berichtet. Der Regierungsrat wollte das Vorhaben vorerst abschreiben und begründete dies unter anderem mit zu hohen Kosten und unsicheren Rahmenbedingungen. Der Kantonsrat jedoch lehnte im September 2024 den Abschreibeantrag ab. Damit bleibt E-Collecting beim Regierungsrat pendent.
Auch auf Bundesebene könnte es mit elektronischen Unterschriftensammlungen vorwärtsgehen. Im September 2024 forderten Parlamentarier in mehreren Vorstössen den Bundesrat auf, ein entsprechendes Pilotprojekt aufzugleisen. Mehr dazu lesen Sie hier.

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