Verstösse gegen den Digital Services Act

EU-Kommission büsst X mit 120 Millionen Euro

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von Dylan Windhaber und NetzKI Bot und shu

Die Europäische Kommission hat gegen Elon Musks X eine Geldbusse in Höhe von 120 Millionen Euro verhängt. Grund sind Verstösse gegen den Digital Services Act. Beanstandet werden das irreführende Design des "blauen Hakens", mangelnde Transparenz im Werbearchiv sowie verweigerter Datenzugang für die Forschung.

(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)
(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)

Die Europäische Kommission hat eine Geldbusse von 120 Millionen Euro gegen Elon Musks Online-Plattform X (ehemals Twitter) verhängt. Laut Mitteilung der Kommission ist dies die erste Nichtkonformitätsentscheidung im Rahmen des Digital Services Act (DSA). Die Strafe habe man wegen Verstössen gegen die Transparenzpflichten des Unternehmens ausgesprochen.

Ein zentraler Kritikpunkt sei das als irreführend eingestufte Design des "blauen Hakens". Die Kommission argumentiert, dass der käuflich erwerbbare Verifizierungsstatus ohne aussagekräftige Überprüfung der Identität die Nutzerinnen und Nutzer täuschen könnte. Dies erschwere es, die Authentizität von Accounts zu beurteilen und erhöhe das Risiko von Betrug und Manipulation. Der DSA verbiete es Plattformen, fälschlicherweise eine Verifizierung zu behaupten, wenn keine stattgefunden habe.

Des Weiteren erfüllt das Werbearchiv von X nach Ansicht der Kommission nicht die Anforderungen des DSA an Transparenz und Zugänglichkeit. Es enthalte Designmerkmale und Zugangsbarrieren, die den Zweck des Archivs untergraben. Zudem fehle es auch beim Datenzugang für Forschende an Konformität. Die Nutzungsbedingungen von X und unnötige Hürden würden den Zugang zu öffentlichen Daten behindern und so die Untersuchung systemischer Risiken in der EU erschweren.

Laut Mitteilung hat X hat nun 60 Arbeitstage Zeit, um Massnahmen bezüglich des "blauen Hakens" vorzulegen. Für die Mängel beim Werbearchiv und beim Datenzugang gelte eine Frist von 90 Arbeitstagen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafzahlungen, wie die Kommission schreibt. Die Entscheidung sei Teil eines formellen Verfahrens, das die Kommission im Dezember 2023 eingeleitet hatte. Die Untersuchungen in anderen Bereichen, wie der Verbreitung illegaler Inhalte, würden fortgesetzt.

 

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