E-Government-Strategie

E-Government wird selbstverständlich werden

Uhr
von Anna Faoro, Kommunikationsverantwortliche und stv. Leiterin der Geschäftsstelle E-Government Schweiz

Bund, Kantone und Gemeinden haben Ende 2015 die erneuerte E-Government-Strategie ­verabschiedet. Diese setzt sich als Leitbild, dass E-Government selbstverständlich werden soll. Die Schweiz ist auf dem Weg dahin, auch wenn die Resultate aus internationalen Studien ­dies nicht immer vermuten lassen.

Verschiedene international vergleichende Studien im Bereich E-Government sind in den letzten Monaten veröffentlicht worden: der E-Government-Monitor der deutschen Initiative D21 etwa, der die Zufriedenheit mit und die Nutzung von Onlineangeboten der Behörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz untersucht. Oder der Bericht der europäischen Kommission, der im Rahmen von Lebensereignissen die Ausprägung von vier Indikatoren zum Fortschritt von E-Government in den EU-Staaten sowie sechs weiteren Ländern, darunter die Schweiz, beleuchtet.

Unterschiedliche Befunde aus dem internationalen Vergleich

Die beiden Studien weisen unterschiedliche Befunde auf. Der E-Government-Monitor attestiert der Schweiz im Drei-Länder-Vergleich die höchste Nutzerzufriedenheit und eine gute Nutzungsquote. Die bestehenden elektronischen Behördenleistungen haben gemäss «Monitor» an Bekanntheit gewonnen, sind besser zugänglich und erhalten von den Befragten gute Noten bezüglich Vertrauenswürdigkeit. Die Schweiz verfügt damit über gute Voraussetzungen für eine kontinuierliche Etablierung der elektronischen Verwaltung. Im E-Government-Benchmark der EU wird der Schweiz demgegenüber viel Entwicklungspotenzial aufgezeigt. Zwar schneidet die Schweizer Verwaltung in den untersuchten Indikatoren «Nutzerorientierung», «Grenzüberschreitende Mobilität», «Transparenz» und «Basismodule» besser ab als vor zwei Jahren. Im europäischen Vergleich positioniert sie sich aber nur in den ersten beiden Indikatoren im Mittelfeld der Staaten. In den Bereichen «Transparenz» und «Basismodule» hat die Schweiz gegenüber Ländern wie Malta, Estland, Portugal oder Österreich einiges aufzuholen.

Zusammengefasst zeigen die beiden Studien einerseits, dass die Schweiz im E-Government noch einiger Weiterentwicklung bedarf, um zu den europäischen Spitzenreitern aufzuschlies­sen, und andererseits, dass die Behörden ihr Onlineangebot zur Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer aufgebaut und in den letzten Jahren stetig erweitert haben. Die Bereitschaft der Einwohnerinnen und Einwohner, diese zu nutzen, wächst ebenfalls.

Gemeinsamer Fokus von Bund, Kantonen und ­Gemeinden

Die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz basiert seit Anfang des Jahres auf neuen Grundlagen. In einem fast zweijährigen Prozess, an dem die verschiedenen Anspruchsgruppen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie weitere im E-Government aktive Organisationen mitwirken konnten, wurde die Zusammenarbeit zwischen 2008 und 2015 analysiert und davon ausgehend deren neue Grundlagen definiert. Ende 2015 verabschiedenten Bund, Kantone und Gemeinden die erneuerte E-Government-Strategie, die ein neues Umsetzungsinstrument, den Schwerpunktplan, vorsieht. Dieser ersetzt seit Anfang 2016 den früheren Katalog priorisierter Vorhaben. Mit der Definition von Projekten und dauerhaften Aufgaben von strategischer Bedeutung fokussieren Bund, Kantone und Gemeinden ihre gemeinsamen Bemühungen im E-Government. Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen unterzeichneten zudem die überarbeitete öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung, welche die Organisation und das Finanzierungsmodell neu definiert. Seit Anfang 2016 hat damit der Planungsausschuss, ein Gremium aus E-Government-Fachleuten aller drei Staats­ebenen, seine Arbeit aufgenommen. Dieser kontrolliert die Umsetzung des Schwerpunktplans und leitet dessen jährliche Überprüfung an.

Mit dem «Schwerpunktplan 2016 – 2019» verfolgen Bund, Kantone und Gemeinden zehn operative Ziele, die von den vier strategischen Zielen abgeleitet sind und im Rahmen von strategischen Projekten und dauerhaften Aufgaben («Leistungen») von verschiedenen Organisationen verfolgt werden. Mit den gemeinsamen Projekten und Leistungen sollen E-Services für Bevölkerung und Wirtschaft umgesetzt werden, die besonders hohen Koordinationsbedarf aufweisen, darunter «eUmzugCH», «Vote électronique», «eMWST» oder der Aufbau eines nationalen Transaktionsportals für Unternehmen. Auch für die Etablierung von Basismodulen ist die interföderale Zusammenarbeit unerlässlich. Daher fördert der Schwerpunktplan die Lancierung einer staatlich anerkannten elektronischen Identität, den Aufbau eines Identitätsvermittlungsdienstes (Identitätsverbund Schweiz) und die Gründung einer Organisation für die Beschaffung und Pflege gemeinschaftlicher E-Government-Lösungen («eOperations»).

Trotz Übergangsjahr wichtige Meilensteine erreicht

Für E-Government Schweiz war 2016 ein Übergangsjahr von den früheren zu den heutigen Organisations- und Umsetzungs­modalitäten. Der Planungsausschuss wurde neu konstituiert, im Steuerungsausschuss kam es zu Wechseln bei den Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen, und in der Geschäftsstelle gab es ebenfalls personelle Wechsel: in der Leitung und in den Projektleitungen für den Schwerpunktplan und das Monitoring. Der Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit den für die Umsetzung der strategischen Projekte und Leistungen verantwortlichen Organisationen verzögerte sich aus diesen Gründen. Dennoch wurden viele Meilensteine erreicht. Die Wesentlichen sollen kurz beschrieben werden.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat in seinen Projekten «Identitätsverbund Schweiz» und «Transaktionsportal für die Wirtschaft» (One-Stop-Shop) die Grundlagen für den Aufbau des Vermittlerdienstes beziehungsweise des Portals erarbeitet. Die erste Version des One-Stop-Shops wird 2017 lanciert. Der Pilot des Identitätsverbunds Schweiz wird ebenfalls 2017 eingeführt.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat das Konzept für die staatlich anerkannte eID und den Gesetzesentwurf erstellt. Beides soll Anfang 2017 vor der parlamentarischen Beratung in die öffentliche Vernehmlassung übergeben werden.

Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes hat den bereits bestehenden Signaturvalidator des Bundes erweitert, damit auch digital signierte amtliche Dokumente der Kantone durch den Empfänger auf ihre Echtheit und die Signaturgültigkeit überprüft werden können. Auf Anfang 2017 wird der Pilotbetrieb gestartet mit Dokumenten, die vom Kanton Zug ausgestellt, digital signiert und elektronisch versandt wurden.

Die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) trieb im Projekt «eUmzugCH» die Ausbreitung der Lösung voran, die aus­ser den Zürcher Gemeinden auch die Stadt St. Gallen anbietet. Als ersten Anwendungsfall für die spätere ­Organisation «eOperations» lanciert die SIK gemeinsam mit den interessierten Kantonen die Verbundlösung «eUmzugCH». Sie erstellte zudem im Rahmen der Leistung «Fach­liche und technische Koordination» einen Leitfaden für Open Government Data im Bereich Geodaten.

Die Ausgangslage im E-Voting präsentiert sich seit der ­Auflösung des Consortiums «Vote électronique» neu. Die Bundeskanzlei trieb im Rahmen des strategischen Projekts die Koordination zwischen den weiterhin interessierten Kantonen voran, um den Fahrplan für das operative Ziel, dass zwei Drittel der Kantone bis 2019 den elektronischen Stimmkanal anbieten, einhalten zu können. Weiter erarbeitet die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden ein Konzept für den optimierten ­Zugang zu elektronischen Behördenleistungen für die ­Bevölkerung, das sie per Ende des Jahres abschliesst.

Im Projekt «eMWST» konnte die Eidgenössische Steuerverwaltung den Anteil der Unternehmen, welche die Mehrwertsteuer elektronisch abrechnen, auf ­20 Prozent (64 500 Unternehmen) steigern.

Im Bereich Standardisierung hat der Verein eCH ein Konzept zur Identifikation und Aktualisierung der relevanten Standards und eine Auflistung der entsprechenden Standards vorgelegt.

E-Government schreitet ­schweizweit voran

Diese Übersicht verdeutlicht, dass die Umsetzung des Schwerpunktplans vo­ranschreitet. E-Government wird aber auch ausserhalb des Schwerpunktplans umgesetzt. Es gibt die Themenführer von E-Government Schweiz wie das Bundesarchiv für den Bereich Open Government Data oder der Verein Swissdec für den elektronischen Austausch von Finanzdaten, die einen Themenbereich der elektronischen Verwaltung schweizweit vorantreiben. Zudem führen die Ämter der Bundesverwaltung sowie der Kantone und Gemeinden viele weitere Projekte zur Digitalisierung von eigenen Geschäftsprozessen.

Die Etablierung von E-Government verläuft in der föderalistischen Schweiz anders und wohl etwas langsamer als in anderen Ländern – gleichzeitig aber zur grossen Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer. Das Thema selbst und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Behörden gewannen auf allen Staatsebenen an Bedeutung: Die meisten Kantone und grossen Städte verfügen heute über eine E-Government-Strategie, die sich grossmehrheitlich an der erneuerten nationalen Strategie orientiert. Abgesehen von der Zusammenarbeit auf nationaler Ebene hat sich zudem die Koordination zwischen den Kantonen und ihren Gemeinden sowie die überregionale Zusammenarbeit etabliert. Das jüngste Beispiel hierfür ist das Projekt «Gemeinsame Nutzung einer Portalinfrastruktur» der Kantone Jura, Freiburg und St. Gallen, das im Rahmen der ­«Innovationen» des Schwerpunktplans während eines Jahres unterstützt wird.

Bis die Schweizer Verwaltungen selbstverständlich auf digitale Angebote setzen und Bevölkerung und Wirtschaft diese ebenso selbstverständlich nutzen, bleibt noch einiges zu tun. Die E-Government-Strategie bietet im föderalen Staatssystem den bewährten Rahmen hierfür, sodass Bund, Kantone und Gemeinden dieses gemeinsame Ziel erreichen.

Mehr Infos: www.egovernment.ch

Webcode
ITFG1610