BÜPF-Revision: Asut kritisiert Überwachungseifer des Staates
Der Ständerat debattiert über Änderungen beim Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldegesetzes. Der Branchenverband Swico hat ein Nichteintreten auf die Revision gefordert. Nun stellt sich auch der Schweizerische Verband der Telekommunikation Asut quer.
Der Schweizerische Verband der Telekommunikation Asut spricht sich auf seiner Website gegen Änderungen beim Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldegesetzes (BÜPF) aus. Diese sollen den Behörden den Einsatz "besondere Informatikprogramme" (Govware, Staatstrojaner) und die zentrale Speicherung von Überwachungsdaten erlauben. Die Revision wird ab morgen im Ständerat diskutiert.
"Massiver Eingriff in die Grundrechte"
Auf der Grundlage des aktuellen BÜPF trat am 1. Januar 2012 die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) in Kraft, die dem Bund eine Überwachung von Internet und Mobiltelefonen erlaubt. Dem Bundesrat wurde damals vorgeworfen, mit dieser Verordnung das Parlament als Gesetzgeber zu umgehen. Besonders der Umstand, dass die neue Verordnung auf einem Gesetz basiert, das gerade selbst in Revision ist und in der überarbeiteten Fassung wohl nicht vor 2014 in Kraft treten wird, sorgte für Missmut.
Asut hat sich nun gegen die Revision geäussert: Sie sei mangelhaft und müsse überarbeitet werden, heisst es in einer Mitteilung. Der Verband fordert zwar nicht wie Swico ein Nichteintreten, befürchtet aber einen "massiven Eingriff in die Grundrechte" der Bürger. Der Bund wolle die Umsetzung der Vorlage den Internetprovidern und Telcos aufbürden und verursache so Mehrkosten. "Fernmeldedienstanbieterinnen sind keine Hilfssheriffs", schreibt Asut in seiner Stellungnahme.
Ist die geltende Rechtslage ausreichend?
Der Ständerat könnte also bereits diese Woche entscheiden, wie es mit dem BÜPF weiter geht. Der Swico hat den Rat bereits dazu aufgefordert, gar nicht erst auf die Vorlage einzugehen oder diese zurückzuweisen.
Beschliesst der Ständerat, auf das Geschäft nicht einzutreten, würde dies signalisieren: Die Revision des BÜPF ist politisch nicht gewollt, und die geltende Rechtslage ausreichend. Der Nichteintretensentscheid würde dann weiter zur Debatte an den Nationalrat gehen.
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